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Kaputtes Iphone? Wer kauft denn sowas?!
#21

Der Verkäufer der JB + Unlock hat keine Chance auf das Geld.
Er hat das Angebot unter "Handy ohne Vertrag" eingesetzt.
- Es gibt in solchen Fällen wie auch bei Verpackungsverkauf eindeutige Richtlinien, und Urteile.
Es gibt bereits 5 oder schon 6 Urteile aus Oberlandgerichten, die als Vergleich bei Rechtsstreiten herangezogen werden.
- Das defekte Handy ist eigentlich OK, das Display und die Kontaktscheibe (Touch) sind IO , nur das Glas ist defekt.
Das Glas allein und Kleber gibt es für ca 15,-€.
Was mich stört, das der Anbieter keinen Kaufbeleg mit geben will. Auch das Zubehör will er nicht dazu geben.
Es könnte also auch ein gefundenes iPhone4 sein.
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#22

Das Glas und Display sind beim iPhone 4 eine Einheit, das Glas kann nicht einzeln getauscht werden.
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#23

Muß aber einzeln sein.
Im Forum wurde darüber geschrieben, das der Kleber gelbe Flecken verursacht hat.
Den Kleber und die Scheiben gibt es doch einzeln.
Das Retina Display und die Kontaktscheibe können eine Einheit sein, aber das Glass soll aus zu wechseln gehen.
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#24

Ich denke, das Problem "eBay und verm. mündige Käufer" ist nicht nur ein iPhone Thema ....
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#25

Er hat das Angebot einen JB und Unlock durch zu führen , in der Kategorie "Handy ohne Vertrag" eingestellt.
Er hätte es unter der Kategorie Computer -> Software oder Handy-> Zubehör einstellen müssen.
Die Kategorie ist nach Rechtsprechung -> irre führend.
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#26

Sorry, aber "nach Rechtsprechung irreführende Kategoreien" gibt es nicht.

Da hätte ich aber gerne mal ein Aktenzeichen.
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#27

Mag sein, habs editiert, da ich mir da nicht sicher bin. Sehe da zwar kein Problem aber das mögen die Gerichte entscheiden.
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#28

(25.08.2010, 09:38)astra1870 schrieb:  Der Verkäufer der JB + Unlock hat keine Chance auf das Geld.
Er hat das Angebot unter "Handy ohne Vertrag" eingesetzt.

es stehr aber drin das kein iPhone angeboten wird !

Biete iPhone Service Deutschlandweit bei Intresse --> PN !
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#29

Jetzt noch einmal für alle:
Ganz oben ist die Kategorie angegeben . und da stand - Handy ohne Vertrag. -
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#30

Es gibt keine Rechtsgrundlage dafür, in welcher Rubkrik etwas angeboten werden darf und in welcher nicht.

Ausschlaggebend ist die Artikelbeschreibung.

Bisher hat noch niemand ein Urteil präsentiert, welches das widerlegt.
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#31

Soll ich nun auch noch die Aktenzeichen dazu geben?
Aber egal, wieder etwas wo jeder besser weis.
Ich habe selbst 3 Retsstreite hinter mir, einmal sogar als Verkäufer bei Ebay.
In dem Angebot hatte ich eine iPhone 3Gs Verpackung angeboten in der Kategorie

* Business & Industrie >
* Produktions- & Industriebedarf >
* Verpackung & Versand >
* Kartons & Schachteln >
* Sonstige

Ich habe in der Überschrift und im Text insgesamt 6mal darauf hingewiesen, das es sich nur um die Verpackung handelt und nicht das iPhone enthalten ist.
Auktionsende 382,-€ - Verkäufer Fragt nach Auktion ob er das "Handy" abholen kann.
Ich schreibe nochmals das es nur die Verpackung sei. Ich wollte es mal darauf anlegen, aber in erster Instanz wurde die Klage sofort abgewiesen, wegen versuchter Täuschung.
Aber wie gesagt ich habe sogar die Beschluß-Aktenzeichen über solche Verkäufe bei Ebay.
Aber hier weis es wieder jemand besser.
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#32

@ astra1870
an was für "experten" bist du denn da geraten??
wie kann man den von täuschung sprechen,wenn eine verpackung in der kategorie
* Business & Industrie >
* Produktions- & Industriebedarf >
* Verpackung & Versand >
* Kartons & Schachteln >
* Sonstige
angeboten wird??Wacko
hast du mal gefragt,welches die richtige kategorie sein sollte??
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#33

Das war vermutlich ein Amtsrichter Richter auf dem Dorf.
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#34

Ich dachte das ein Landgericht oder Oberlandgericht über einem Amtsgericht steht, aber wieder jemand der mich belehren kann.
Danke - Super!
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#35

wer will dich denn belehren??
nur welches sollte denn dann die richtige kategorie sein???
du hast doch sicherlich eine begründung zu den urteil erhalten!?
bei 6 hinweisen + kategorie verpackung kann kein richter von täuschung sprechen!!!
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#36

Wer eine Verpackung von einem Handy verkauft, egal was man da auch immer in der Artikel Beschreibung reinschreibt, hat meines Erachtens nur eines im Sinn...... LEUTE ZU BESCHEISSEN :thumbdown:
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#37

sehe ich aber anders!!!
du kannst doch jeden sch..ß bei ebay kaufen oder verkaufen,angebot und nachfrage!es gibt genügend "bekloppte" sammler welche den unmöglichsten kram kaufen!
beschiß wirds dann,wenn nicht genau ersichtlich was angeboten wird!!
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#38

Ich hatte die Verpackung auch nur rein gestellt, weil man mir mein iPhone geklaut hatte.
Wenn jemand sein iPhon verkaufen will aber die Verpackung nicht mehr hat ,kann das den Preis dann als original verpackt erhöhen.
Aber wie Olaf das hier beschreibt, lasse ich Ihn husten.
Ich sage nur moin moin
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#39

(25.08.2010, 15:22)astra1870 schrieb:  ... aber in erster Instanz wurde die Klage sofort abgewiesen, wegen versuchter Täuschung. ...

(25.08.2010, 16:28)astra1870 schrieb:  Ich dachte das ein Landgericht oder Oberlandgericht über einem Amtsgericht steht, aber wieder jemand der mich belehren kann.
Danke - Super!

Nicht, dass ich deine Aussagen in zweifel ziehen will. Sie sind aber juristisch eigenartig.

Du warst also wegen der Sache mit der Verpackung in erster Instanz vor dem Landgericht? Wie hoch war denn der Streitwert?

Und wegen versuchter Täuschung wird keine Klage abgewiesen. Allenfalls wegen tatsächlich erfolgter arglistiger Täuschung.

Ein Oberlandgericht gibt es übrigens nicht. Das nur am Rande. es gibt ein OLG - Oberlandesgericht.

Sorry, aber ich habe da so einige Schwierigkeiten, Dir zu folgen.

Ich verfüge über einen Juriszugang. Nenne mir doch mal das Aktenzeichen.
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#40

Das ist richtig aber wer sammelt Verpackungen von iPhones? Rolleyes

Wenn man mal auf den Fall von astra zurückkommt, der seine Verpackung für 382€ verkauft hat. Dann ist es ja offensichtlich dass der Käufer geglaubt hat ein iPhone ersteigert zu haben. Da wäre ich auch so fair gewesen und hätte den Kauf rückgängig gemacht und wär nicht vor Gericht gegangen.

Ich versteh es auch nicht wie man beim ersteigern eines Handys von mehreren 100€ so Lesefaul sein kann, denn in den meisten Fällen ist ja glasklar und mit grosser roter Schrift zu erkennen was der Verkäufer dort anbietet.
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