26.10.2010, 21:44
hoffentlich^^
(26.10.2010, 23:44)Jack-THE_Rapper schrieb: Und wie soll das arglistige verschweigen des "Mangels" - für mich eher einer Eigenschaft - nachgewiesen werden?Natürlich ist das eine verschwiegene Eigenschaft, da sind wir uns ja schon mal einig. Und der Nachweis ist in diesem Fall außerordenlich einfach zu führen (-> Artikelbeschreibung). Und selbst wenn der Käufer das Gerät nicht zurücknehmen müsste (was m.E. unter den gegebenen Umständen auszuschließen ist), besteht durchaus ein Recht auf Nacherfüllung, denn tatsächlich ist das iPhone im jetzigen Zustand für den Käufer nicht nutzbar. Das hat zwar der Käufer verursacht, aber nicht ursächlich zu vertreten, da er nicht über alle Eigenschaften des Kaufgegenstandes informiert wurde und er jedenfalls nicht davon ausgehen konnte, dass nach einem Update bzw. einer Wiederherstellung wieder der Lock aktiviert wird. Denn das ist nicht etwa eine unsachgemäße Nutzung o.ä.
Selbst nach Feststellung bestünde nur ein Anrecht auf Preisminderung ohne vorherige Nacherfüllung.
(26.10.2010, 23:40)Hitchhiker1981 schrieb: ich kann schlecht ein unlocked handy erwerben und locked zurückgeben ? damit macht der verkäufer einen immensen verlust . der käufer hätte sich informieren sollenDer Verlust ist das Problem des Verkäufers. Und in diesem Fall hat sich der Käufer durchaus ausreichend informiert. Das es zwischen "unlocked" und "werksunlocked" einen Unterschied gibt, ist so spezifisch, dass es dem Käufer nicht anzulasten ist, es nicht zu wissen.
Zitat:Verschwiegen wurde hier gar nichts.Doch, nämlich die (u.U. kaufentscheidende) Tatsache, dass das iPhone trotz ordnungsgemäßer Nutzung (wozu ohne Zweifel das Zurücksetzen und auch z.B. ein Firmwareupdate gehört) für den Käufer nicht mehr nutzbar ist.
Zitat:Es ist nunmal ein Unterschied, ob man ein "unlocked" oder "werksfreies" iPhone kauft.Mag sein, diese Kenntnis aber ist dem normalen Nutzer nicht abzuverlangen.
Zitat:Von einem potentiellen Käufer kann man durchaus verlangen, dass er sich im Vorfeld wenigstens etwas damit auseinandersetzt.Ja, natürlich. Das hat er offenbar auch getan und ist zu dem Schluss gekommen, dass er ein iPhone ohne Lock haben möchte. Mehr musste er nicht tun. Wenn der Verkäufer mit seinem Angebot nur technisch versierte und interessierte Nutzer Ansprechen wollte, hätte er das kenntlich machen müssen.
Zitat:Mal davon abgesehen halte ich es auch für diskussionswürdig, ob wir hier überhaupt eine verkehrswesentliche Eigenschaft haben.Ich weiß nicht ... die Möglichkeit, ein Handy auch als solches benutzen zu können ist keine wesentliche Eigenschaft? Meinst Du das ernst?
Zitat:Und hier überhaupt ein arglistiges Verhalten ins Spiel zu bringen.... wie kommt ihr drauf?Hat das jemand getan? Dann hab ich das überlesen ... So weit würde ich auch gar nicht gehen, vielleicht wusste es der Verkäufer ja auch einfach nicht besser. Das ändert aber auch nichts.