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Ebay Produktbeschreibung regulär?
#21

hoffentlich^^
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#22

Danke Jungs! Dank euch kann ich wieder schlafen und dem sonst tristen November was abgewinnen! Zwinkern
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#23

Du kannst den Kauf komplett widerrufen. Wenn in der Beschreibung steht, dass das Gerät "unlocked" ist, ohne darauf hinzuweisen, dass es sich nur um einen "Softunlock" handelt, ist das ein Verschweigen einer wesentlichen Eigenschaft. Das wird auch ein Richter kaum anders sehen können, da davon ausgegangen werden muss, das potentielle Käufer nicht zwangsläufig Technikfreaks sind und diesen Unterschied gar nicht kennen. Daher lautet meine Empfehlung, den Verkäufer mit der Sache zu konfrontieren. Wenn er sich dazu positiv äußert, sollte die Rückabwicklung kein Problem sein. Wenn nicht, musst du für dich überlegen, wie weit du im Zweifel gehen möchtest, um dein Recht durchzusetzen.
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#24

nur das es ein problem gibt , das er die software verändert hat und damit das rückgaberecht erloschen ist . er kann das iphone zurückgeben ja , aber NUR in dem zustand wie er es auch bekommen hat
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#25

Es geht hier nicht um eine einfache Rückgabe, sondern um einen Mangel. Und dabei spielt das Rückgaberecht (sofern es überhaupt bestand) keine Rolle.
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#26

ich kann schlecht ein unlocked handy erwerben und locked zurückgeben ? damit macht der verkäufer einen immensen verlust . der käufer hätte sich informieren sollen
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#27

Und wie soll das arglistige verschweigen des "Mangels" - für mich eher einer Eigenschaft - nachgewiesen werden?
Selbst nach Feststellung bestünde nur ein Anrecht auf Preisminderung ohne vorherige Nacherfüllung.
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#28

(26.10.2010, 23:44)Jack-THE_Rapper schrieb:  Und wie soll das arglistige verschweigen des "Mangels" - für mich eher einer Eigenschaft - nachgewiesen werden?
Selbst nach Feststellung bestünde nur ein Anrecht auf Preisminderung ohne vorherige Nacherfüllung.
Natürlich ist das eine verschwiegene Eigenschaft, da sind wir uns ja schon mal einig. Smiley Und der Nachweis ist in diesem Fall außerordenlich einfach zu führen (-> Artikelbeschreibung). Und selbst wenn der Käufer das Gerät nicht zurücknehmen müsste (was m.E. unter den gegebenen Umständen auszuschließen ist), besteht durchaus ein Recht auf Nacherfüllung, denn tatsächlich ist das iPhone im jetzigen Zustand für den Käufer nicht nutzbar. Das hat zwar der Käufer verursacht, aber nicht ursächlich zu vertreten, da er nicht über alle Eigenschaften des Kaufgegenstandes informiert wurde und er jedenfalls nicht davon ausgehen konnte, dass nach einem Update bzw. einer Wiederherstellung wieder der Lock aktiviert wird. Denn das ist nicht etwa eine unsachgemäße Nutzung o.ä.

(26.10.2010, 23:40)Hitchhiker1981 schrieb:  ich kann schlecht ein unlocked handy erwerben und locked zurückgeben ? damit macht der verkäufer einen immensen verlust . der käufer hätte sich informieren sollen
Der Verlust ist das Problem des Verkäufers. Und in diesem Fall hat sich der Käufer durchaus ausreichend informiert. Das es zwischen "unlocked" und "werksunlocked" einen Unterschied gibt, ist so spezifisch, dass es dem Käufer nicht anzulasten ist, es nicht zu wissen.

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#29

Ich muss sagen ich seh das anders anders als ihr. Das handy wurde "unlocked" angeboten. Und das war es auch. Verschwiegen wurde hier gar nichts. Es ist nunmal ein Unterschied, ob man ein "unlocked" oder "werksfreies" iPhone kauft.
Von einem potentiellen Käufer kann man durchaus verlangen, dass er sich im Vorfeld wenigstens etwas damit auseinandersetzt.

Meines Erachtens liegt hier absolut kein Verschweigen einer verkehrswesentlichen Eigenschaft vor.
Mal davon abgesehen halte ich es auch für diskussionswürdig, ob wir hier überhaupt eine verkehrswesentliche Eigenschaft haben. Eine solche ist gegeben, wenn diese der Sache dauerhaft anhaftet. Hier sieht man ja aber, dass der Netlock entfernt werden kann. Auch wird er nach zwei Jahren vom Provider entfernt. Daher wäre es wahrscheinlich, dass das Merkmal "verkehrswesentliche Eigenschaft" schon gar nicht gegeben ist.

Und hier überhaupt ein arglistiges Verhalten ins Spiel zu bringen.... wie kommt ihr drauf? Wie gesagt, verkauft als unlocked, es war unlocked... niemals arglist.

Nach alle dem auch kein Anfechtungsgrund und ein Mangel schon mal gar nicht.
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#30

Zitat:Verschwiegen wurde hier gar nichts.
Doch, nämlich die (u.U. kaufentscheidende) Tatsache, dass das iPhone trotz ordnungsgemäßer Nutzung (wozu ohne Zweifel das Zurücksetzen und auch z.B. ein Firmwareupdate gehört) für den Käufer nicht mehr nutzbar ist.

Zitat:Es ist nunmal ein Unterschied, ob man ein "unlocked" oder "werksfreies" iPhone kauft.
Mag sein, diese Kenntnis aber ist dem normalen Nutzer nicht abzuverlangen.

Zitat:Von einem potentiellen Käufer kann man durchaus verlangen, dass er sich im Vorfeld wenigstens etwas damit auseinandersetzt.
Ja, natürlich. Das hat er offenbar auch getan und ist zu dem Schluss gekommen, dass er ein iPhone ohne Lock haben möchte. Mehr musste er nicht tun. Wenn der Verkäufer mit seinem Angebot nur technisch versierte und interessierte Nutzer Ansprechen wollte, hätte er das kenntlich machen müssen.

Zitat:Mal davon abgesehen halte ich es auch für diskussionswürdig, ob wir hier überhaupt eine verkehrswesentliche Eigenschaft haben.
Ich weiß nicht ... die Möglichkeit, ein Handy auch als solches benutzen zu können ist keine wesentliche Eigenschaft? Meinst Du das ernst?

Zitat:Und hier überhaupt ein arglistiges Verhalten ins Spiel zu bringen.... wie kommt ihr drauf?
Hat das jemand getan? Dann hab ich das überlesen ... So weit würde ich auch gar nicht gehen, vielleicht wusste es der Verkäufer ja auch einfach nicht besser. Das ändert aber auch nichts.

Nicht, dass das falsch rüber kommt, ich gehöre nicht zu denen, die wg. jeder Kleinigkeit einen Anwalt oder gar ein Gericht bemühen, hier aber ist die Lage m.E. eindeutig. Aber ich bin ja auch trotz entsprechender Vorbildung kein Jurist ... wenn ihr also meint, das sei so ok, dann sollten wir es eben dabei belassen.
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#31

ich zitiere jetzt mal nicht sondern antworte so:

1. Man könnte sich drüber unterhalten, ob der Verkäufer eines unlocked iPhones angeben muss, dass es eigentlich einen TelekomSimlock hat, da geb ich dir Recht. Nach dem ich darüber etwas nach gedacht habe, würde ich das inzwischen sogar bejahen. Aus eben den Gründen die du nennst. Die Begriffe die hier genannt werden sind nicht eindeutig zuzuordnen. Gründe des Käuferschutzes sprechen da eindeutig dafür.

2. Mit der verkehrswesentlichen Eigenschaft meine ich den Netlock. Dieser ist nur vorübergehend.

3. Jack the Rapper hat etwas über Arglist geschrieben, daher bin ich darauf eingegangen.

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#32

Ich danke euch für eure Diskussion, die mich wieder angeregt hat weiter in meinem "Unbrauchbaren-Iphone-Fall" zu recherchieren. Da das Thema die Gemüter hier doch trotzdem noch stark scheidet, werde ich wohl trotzdem auf den Unlock warten. Um mir die eventuell aussichtslose Mühe einer Rückabwicklung zu sparen.
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#33

Eben. Denke ich auch so. Der Unlock wird auf jeden Fall kommen. Kam ja bis jetzt auch immer. Was ist denn überhaupt für ne Software auf dem Handy ? Die 4.1 schon ?

Edit: Hat sich erledigt Smiley Steht ja im ersten Post.

Ab iOS6 IPSW Files für alle Devices, Evasi0n etc -> Bei Breakyouri ! -> ios6.breakyouri.de
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#34

Es funktioniert wieder, dank des neuen Unlock&Jailbreaks! Man ist das geil, ich freu mich gerade riesig. Vielen dank für eure Hilfe, endlich kann das Gerät mehr als nur Notrufe zu senden!

Liebe Grüße!
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