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2 Jahre ist vom Gesetz vorgeschrieben. Bei gebrauchte Ware kann sie auch 1 Jahr sein. Man muss aber bedenken, das Du nach 6 Monaten beweisen musst, das der Fehler bereits von Anfang an bestanden hat. Somit ist es eigentlich egal...
Man muss da unterscheiden zwischen Gewährleistung (24 Monate vom Händler) und Garantie (12 Monate von Apple).
Apple gibt 12 monate Garantie. Freiwillig. Diese Garantie kannst du auch geltend machen wenn du bei der Telekom kaufst. In Deutschland gibt es aber gesetzlich 24 Monate Gewährleistung. Hierzu gilt aber das oben gesagte zur Beweislastumkehr.
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Apple versucht also ihre eigenen regeln zu machen?und wenn einer nach 19 monaten ankommt, dann wird er anahand der beweislast abgewiesen?
Keine eigenen Regeln. Nur im Rahmen des geltenden Rechts.
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Apple müsste überhaupt keine Garantie geben, das ist eine rein freiwillige Leistung. Und da können sie, so wie jeder andere Hersteller es auch tut, ihre "eigenen Regeln machen".
Deine Gewährleistungsansprüche sind als Teil des Schuldrechts im BGB verankert, damit hat Apple nichts zu tun.
Eben, würde Apple keine Garantie geben würde uns schon nach 6 Monaten die beweislastumkehr treffen. Aber da es ein Jahr, mit ACPP zwei Jahre Garantie gibt merkt man diese erst mit Garantieablauf.
Darüber hinaus spielt die Umkehr der Beweislast in der Praxis nur eine untergeordnete Rolle, jedenfalls meiner Erfahrung nach. Nicht, dass ich in den Jahren dauernd irgend etwas reklamieren musste, wenn das aber der Fall war, hat sich mir gegenüber noch kein Händler "quergestellt", solange die 24 Monate noch nicht abgelaufen waren.
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das sind eben auch meine erafhrungen!bin schon etwas älter und habe noch nie erlebt, dass sich ein hersteller mir quergestellt hat. ich finds traurig und schade, auch wenn apple im recht ist.
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Gar keine gewährleistung ist rechtswidrig! gar keine garantie ist machbar, klar. aber die 24 monate stehen fest und die hat jeder, da gibs keine ausnahme! das problem ist dann nur, dass man ab 6 monaten in der beweispflicht steht.
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15.11.2010, 00:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.11.2010, 00:48 von
submariner.)
Wem erklärst du das gerade?
Gar keine Gewährleistung ist im übrigen keinesfalls rechtswidrig, bei einem Privatkauf ist der Ausschluss möglich und auch bei Verbrauchsgüterkäufen kann die Frist für Gebrauchtwaren immerhin auf ein Jahr verkürzt werden.
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ja sorry mister schlau. dein satz hörte sich unwissend an!
ich habe mich die letzten stunden sehr viel informiert!
dennoch kannst du die tatsachen nicht umdrehen. apple darf auch nicht einfach so das wort gewährleistung in das wort garantie umwandeln!das tmännchen nannte es 12 monate gewährleistung und das ist gelogen. garantie tritt oft nach der gewährleistung auf!
außerdem werden gewährleistungsansprüche mit dem hersteller abgewickelt .zum beispiel im falle einer reparatur! das geld fließt vom hersteller zur werkstatt und nicht vom verkäufer zur werkstatt.
und noch was: wenn ich privat ein neues gerät verkaufe, gelten trotzdem 24 monate gewährleistung!
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Nach 12 Monaten ist der Verkäufer für die Gewährleistung zuständig in dem Fall also Appel wenn man sein Gerät dort gekauft hat. Was ich so mitbekommen habe ist apple sehr kulant was Garantiefälle angeht.