Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

Gewährleistung beim iPhone
#1

hallo ich habe eine frage.

ich war gestern im tshop und dort wurde ich etwas skeptisch.und zwar wollte das tmännchen mir weiß machen, ich hätte nur 12 monate gewährleistung auf mein iphone 4. aber gesetzlich gesehen hat man doch 24 monate oder?

habe dazu eine seite gefunden und würde gerne wissen, was denn jetzt stimmt !?
http://phone-germany.de/gewahrleistung-g...-rausholt/

ich bin ja auch kein rechtsanwalt oder habe auch keine kontakte zu solchen rechtswissenschaften. vielleicht kann mir ja einer helfen oder zumindest sagen, was jetzt stimmt. hat tmobile recht mit dem, was sie sagen oder nicht?

aller liebste grüße!

euer diesel
Zitieren
#2

2 Jahre ist vom Gesetz vorgeschrieben. Bei gebrauchte Ware kann sie auch 1 Jahr sein. Man muss aber bedenken, das Du nach 6 Monaten beweisen musst, das der Fehler bereits von Anfang an bestanden hat. Somit ist es eigentlich egal...
Zitieren
#3

Man muss da unterscheiden zwischen Gewährleistung (24 Monate vom Händler) und Garantie (12 Monate von Apple).
Zitieren
#4

Also gleich bei apple bestellen Smiley
Zitieren
#5

(14.11.2010, 21:49)snakez schrieb:  Also gleich bei apple bestellen Smiley

Ja die frage ist ja, ob telekom oder apple dahintersteckt..
Zitieren
#6

Was da in deinem Artikel steht stimmt Smiley.

Nur wirst du wohl schlechte Karten haben wenn du beweisen willst, dass der defekt schon von beginn an da war.

Edit: rechtlich gesehen ist es absolut egal ob ihr bei Apple oder der Telekom bestellt.
Zitieren
#7

(14.11.2010, 21:53)Ratio schrieb:  Edit: rechtlich gesehen ist es absolut egal ob ihr bei Apple oder der Telekom bestellt.

Aha, aber warum ist das so? weil apple es gewohnt ist in den usa nur 12 monate zu geben? oder besser gefragt, warum ist apple so?
Zitieren
#8

Apple gibt 12 monate Garantie. Freiwillig. Diese Garantie kannst du auch geltend machen wenn du bei der Telekom kaufst. In Deutschland gibt es aber gesetzlich 24 Monate Gewährleistung. Hierzu gilt aber das oben gesagte zur Beweislastumkehr.
Zitieren
#9

Apple versucht also ihre eigenen regeln zu machen?und wenn einer nach 19 monaten ankommt, dann wird er anahand der beweislast abgewiesen?
Zitieren
#10

Keine eigenen Regeln. Nur im Rahmen des geltenden Rechts.
Zitieren
#11

Apple müsste überhaupt keine Garantie geben, das ist eine rein freiwillige Leistung. Und da können sie, so wie jeder andere Hersteller es auch tut, ihre "eigenen Regeln machen".

Deine Gewährleistungsansprüche sind als Teil des Schuldrechts im BGB verankert, damit hat Apple nichts zu tun.
Zitieren
#12

Eben, würde Apple keine Garantie geben würde uns schon nach 6 Monaten die beweislastumkehr treffen. Aber da es ein Jahr, mit ACPP zwei Jahre Garantie gibt merkt man diese erst mit Garantieablauf.
Zitieren
#13

Darüber hinaus spielt die Umkehr der Beweislast in der Praxis nur eine untergeordnete Rolle, jedenfalls meiner Erfahrung nach. Nicht, dass ich in den Jahren dauernd irgend etwas reklamieren musste, wenn das aber der Fall war, hat sich mir gegenüber noch kein Händler "quergestellt", solange die 24 Monate noch nicht abgelaufen waren.
Zitieren
#14

das sind eben auch meine erafhrungen!bin schon etwas älter und habe noch nie erlebt, dass sich ein hersteller mir quergestellt hat. ich finds traurig und schade, auch wenn apple im recht ist.
Zitieren
#15

Gewährleistung hat aber mit dem Hersteller nichts zu tun, daraus begründete Ansprüche können ausschließlich gegenüber dem Verkäufer geltend gemacht werden. Wink

Und Apple ist im Recht, wenn sie die Dauer der Garantie auf 12 Monate beschränken. Wie schon erwähnt sind sie damit nicht der einzige Hersteller, andere geben gar keine Garantie oder 12 oder 24 oder 36 Monate oder, oder… was auch immer sie wollen. Nur eine unbefristete, lebenslange Garantie dürfen sie nicht geben.
Zitieren
#16

Gar keine gewährleistung ist rechtswidrig! gar keine garantie ist machbar, klar. aber die 24 monate stehen fest und die hat jeder, da gibs keine ausnahme! das problem ist dann nur, dass man ab 6 monaten in der beweispflicht steht.
Zitieren
#17

Wem erklärst du das gerade?

Gar keine Gewährleistung ist im übrigen keinesfalls rechtswidrig, bei einem Privatkauf ist der Ausschluss möglich und auch bei Verbrauchsgüterkäufen kann die Frist für Gebrauchtwaren immerhin auf ein Jahr verkürzt werden.
Zitieren
#18

ja sorry mister schlau. dein satz hörte sich unwissend an!

ich habe mich die letzten stunden sehr viel informiert!

dennoch kannst du die tatsachen nicht umdrehen. apple darf auch nicht einfach so das wort gewährleistung in das wort garantie umwandeln!das tmännchen nannte es 12 monate gewährleistung und das ist gelogen. garantie tritt oft nach der gewährleistung auf!

außerdem werden gewährleistungsansprüche mit dem hersteller abgewickelt .zum beispiel im falle einer reparatur! das geld fließt vom hersteller zur werkstatt und nicht vom verkäufer zur werkstatt.

und noch was: wenn ich privat ein neues gerät verkaufe, gelten trotzdem 24 monate gewährleistung!
Zitieren
#19

Nach 12 Monaten ist der Verkäufer für die Gewährleistung zuständig in dem Fall also Appel wenn man sein Gerät dort gekauft hat. Was ich so mitbekommen habe ist apple sehr kulant was Garantiefälle angeht.
Zitieren
#20

(15.11.2010, 00:53)diesel55 schrieb:  und noch was: wenn ich privat ein neues gerät verkaufe, gelten trotzdem 24 monate gewährleistung!

Die Gewährleistung läuft aber nicht über den Verkäufer,sondern über den Händler bei dem es gekauft wurde.Deshalb ist es wichtig dass man die Rechnung vom Händler dazu bekommt.
Wenn du etwa etwas in der Bucht verkaufen willst,musst du,im Gegensatz zu den meisten Privatverkäufern die regelmäßig Romane schreiben,nur "Privatverkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" schreiben. Das ist alles. Du haftest nur für arglistige Täuschung.Und Schäden die auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beruhen kann man als Privatverkäufer nicht ausschliessen. Aber es gibt auch einige Ausnahmen.
Für weitere Informationen sollte man einen Anwalt fragen, oder wenn man die Kohle nicht hat kann man sich auch ein Buch kaufen ( Schuldrecht - Besonderer Teil ).Vorausgesetzt man hat die Zeit dass alles auch wirklich verstehen zu wollen,denn als juristischer Laie ist es mit der einfachen Lektüre nicht getan.
Bringt aber trotzdem mehr als auf die Hobbyanwälte in der virtuellen Welt zu hören...
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema / Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag



Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 3 Gast/Gäste