Ich denke, mit "mir hat's jetzt auch gereicht", meinte er nicht den Zeitpunkt des Abschlusses, sondern seine Gedult (für was auch immer).
Nachtrag:
@sub
Ich kenne das anders. Kunde hatte ein defektes Teil, hat's innerhalb 6 Monaten zm Verkäufer gebracht und der hat's dann repariert/ausgetauscht/gewandelt. Nach 6 Monaten war dann Schluss.
So ist es ja quasi auch heute noch (durch die Beweislastumkehr). Man freute sich über ne Verlängerung seiner Rechte auf 2 Jahre und ärgerte sich über so manche Verweigerung mancher Händler mit Inanspruchnahme dessen auf Grund dieser Beweislastumkehr. Da sind Anfangs einige "Große" negativ aufgefallen.
Wäre die Bewilast früher schon von Anfang an beim Käufer gewesen, wäre die ges. Garantie für den Popo gewesen, da der Nichtfachmann im Prinzip gar keine Chance auf Einen Beweis hat.
Mit der Einführung der 2 Jahre Gewährleistung wollte man den Käufern durch die Verlängerung der Frist zwar entgegenkommen aber natürlich nicht komplett auf Kosten der Verkäufer um jeden Preis.
Die Beweislastumkehr Geist ja nicht so, weil sich die Beweiserbringung von Käufer zu Verkäufer geändert hat (durch die Gesetzesänderung), sondern weil die Umkehr heute eben nach 6 Monaten stattfindet.
Diese "Benachteiligung" durch die Beweislastumkehr musste eingeführt werden, weil man annimmt, dass viele Fehler eben oft nicht von Anfang an bestehen, vor allem nach längerer Zeit. Man unterband damit quasi einen Freibrief fürs "jedenscheixxaufdenherstellerschieben" inkl. Eigenverschulden, was oft nicht immer sofort ersichtlich ist, nach längerer Nutzungsdauer aber immer wahrscheinlicher wird.
Innerhalb der ersten 6 Monate ging und geht man davon aus, das der Fehler bereits bei Übergabe vorhanden war, nur danach wird's schwieriger. Und um damit den Käufern auch später noch Reklamationsmöglichkeiten einzuräumen, hat man diesen Kompromiss gefunden. Damals war ja nach den 6 Monaten selbst mit Beweis praktisch Schluss (nicht ganz aber rechtlich deutlich schwerer).
Nur meine Erfahrungen und Meinung ....
Nachtrag:
@sub
Ich kenne das anders. Kunde hatte ein defektes Teil, hat's innerhalb 6 Monaten zm Verkäufer gebracht und der hat's dann repariert/ausgetauscht/gewandelt. Nach 6 Monaten war dann Schluss.
So ist es ja quasi auch heute noch (durch die Beweislastumkehr). Man freute sich über ne Verlängerung seiner Rechte auf 2 Jahre und ärgerte sich über so manche Verweigerung mancher Händler mit Inanspruchnahme dessen auf Grund dieser Beweislastumkehr. Da sind Anfangs einige "Große" negativ aufgefallen.
Wäre die Bewilast früher schon von Anfang an beim Käufer gewesen, wäre die ges. Garantie für den Popo gewesen, da der Nichtfachmann im Prinzip gar keine Chance auf Einen Beweis hat.
Mit der Einführung der 2 Jahre Gewährleistung wollte man den Käufern durch die Verlängerung der Frist zwar entgegenkommen aber natürlich nicht komplett auf Kosten der Verkäufer um jeden Preis.
Die Beweislastumkehr Geist ja nicht so, weil sich die Beweiserbringung von Käufer zu Verkäufer geändert hat (durch die Gesetzesänderung), sondern weil die Umkehr heute eben nach 6 Monaten stattfindet.
Diese "Benachteiligung" durch die Beweislastumkehr musste eingeführt werden, weil man annimmt, dass viele Fehler eben oft nicht von Anfang an bestehen, vor allem nach längerer Zeit. Man unterband damit quasi einen Freibrief fürs "jedenscheixxaufdenherstellerschieben" inkl. Eigenverschulden, was oft nicht immer sofort ersichtlich ist, nach längerer Nutzungsdauer aber immer wahrscheinlicher wird.
Innerhalb der ersten 6 Monate ging und geht man davon aus, das der Fehler bereits bei Übergabe vorhanden war, nur danach wird's schwieriger. Und um damit den Käufern auch später noch Reklamationsmöglichkeiten einzuräumen, hat man diesen Kompromiss gefunden. Damals war ja nach den 6 Monaten selbst mit Beweis praktisch Schluss (nicht ganz aber rechtlich deutlich schwerer).
Nur meine Erfahrungen und Meinung ....