Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

Homebutton reagiert nur noch schlecht
#21

Ich denke, mit "mir hat's jetzt auch gereicht", meinte er nicht den Zeitpunkt des Abschlusses, sondern seine Gedult (für was auch immer).

Nachtrag:
@sub

Ich kenne das anders. Kunde hatte ein defektes Teil, hat's innerhalb 6 Monaten zm Verkäufer gebracht und der hat's dann repariert/ausgetauscht/gewandelt. Nach 6 Monaten war dann Schluss.

So ist es ja quasi auch heute noch (durch die Beweislastumkehr). Man freute sich über ne Verlängerung seiner Rechte auf 2 Jahre und ärgerte sich über so manche Verweigerung mancher Händler mit Inanspruchnahme dessen auf Grund dieser Beweislastumkehr. Da sind Anfangs einige "Große" negativ aufgefallen.

Wäre die Bewilast früher schon von Anfang an beim Käufer gewesen, wäre die ges. Garantie für den Popo gewesen, da der Nichtfachmann im Prinzip gar keine Chance auf Einen Beweis hat.

Mit der Einführung der 2 Jahre Gewährleistung wollte man den Käufern durch die Verlängerung der Frist zwar entgegenkommen aber natürlich nicht komplett auf Kosten der Verkäufer um jeden Preis.

Die Beweislastumkehr Geist ja nicht so, weil sich die Beweiserbringung von Käufer zu Verkäufer geändert hat (durch die Gesetzesänderung), sondern weil die Umkehr heute eben nach 6 Monaten stattfindet.

Diese "Benachteiligung" durch die Beweislastumkehr musste eingeführt werden, weil man annimmt, dass viele Fehler eben oft nicht von Anfang an bestehen, vor allem nach längerer Zeit. Man unterband damit quasi einen Freibrief fürs "jedenscheixxaufdenherstellerschieben" inkl. Eigenverschulden, was oft nicht immer sofort ersichtlich ist, nach längerer Nutzungsdauer aber immer wahrscheinlicher wird.

Innerhalb der ersten 6 Monate ging und geht man davon aus, das der Fehler bereits bei Übergabe vorhanden war, nur danach wird's schwieriger. Und um damit den Käufern auch später noch Reklamationsmöglichkeiten einzuräumen, hat man diesen Kompromiss gefunden. Damals war ja nach den 6 Monaten selbst mit Beweis praktisch Schluss (nicht ganz aber rechtlich deutlich schwerer).

Nur meine Erfahrungen und Meinung .... ZwinkernBiggrin
Zitieren
#22

Also mit der Überschrift als solches hat der Tread mittlerweile leider nix mehr zu tun.

Zitieren
#23

(06.05.2011, 01:33)Outlaw schrieb:  Innerhalb der ersten 6 Monate ging und geht man davon aus, das der Fehler bereits bei Übergabe vorhanden war, […]

Gut, ich seh schon, du wirst mir nicht glauben. Smiley Aber vllt. anderen Menschen:
Zitat:Der Verkäufer haftete nur für Fehler, mit denen die Kaufsache bei Gefahrübergang belastet war. Erkannte der Verkäufer den Fehler nicht an oder trug er vor, dass er später entstanden sei, musste der Käufer das Gegenteil beweisen.

Da wir hier wirklich weit abseits des Themas gelandet sind, sollten wir es einfach lassen - oder Ratios Garantie/Gewährleistungs-Thread kapern. Biggrin
Letztendlich spielt es auch keine Rolle mehr, wie es früher mal geregelt war, bzgl. der aktuellen Rechtslage sind wir uns ja einig.
Zitieren
#24

Ok, einverstanden. Bin mir jetzt auch nimmer ganz sicher, is so lange her.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema / Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag



Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 3 Gast/Gäste