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Privat-Kauf eines iPhone 4 [abgeschlossener o2 Vertrag]
#1

Hallo,

ich suche derzeit ein iPhone 4 und wurde auch fuendig. Dort moechte mir jemand sein iPhone 4 verkaufen, das aber von o2 stammt und somit noch nicht abbezahlt ist (o2 My Phone).

Kann ich das iPhone von der Person inkl. Rechnung kaufen ohne Probleme zu bekommen von wegen das Handy wurde bei o2 von dem Privat-Verkaeufer nicht abbezahlt usw.?

Gruß,
DK
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#2

Solltest Du gefahrlos kaufen können.
Wenn er seine Raten bei O2 nicht mehr zahlt, werden die nicht zu Dir kommen.
Alternativ könntest Du ihm aber anbieten, anstatt das iPhone komplett in bar zu bezahlen, seine Raten bei O2 zu übernehmen.
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#3

Du wirst ein Problem bekommen, wenn er seine Raten nicht zahlt. Im MyHandy von O2 ist sicher irgendwo ein Eigentumsvorbehalt vermerkt, weil Ratenzahlung. Sprich er darf es nicht verkaufen, weil er nicht der Eigentümer ist, sondern nur der Besitzer. Im schlimmsten Fall bist du das Handy wieder los.
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#4

@ felici

Ich denke nicht.... Die werden im Zweifelsfall über Inkasso bzw Gerichtsvollzieher ihr Geld holen, und fertig.
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#5

O2 Vertrag kündigen und den noch ausstehenden Restbetrag zahlen.
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#6

@ Outlaw

Wie soll er denn den Vertrag kündigen, wenn der gar nicht auf ihn läuft...????
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#7

Das frag ich mich gerade auch - Ich will das iPhone ja nur kaufen. Smiley

Im Grunde ist es aber schon richtig das das Handy bis nach Abzahlung der Raten o2 gehoert. Die Frage ist hierbei nur wer von beiden die A-Karte bekommt, wenn er die Ratenzahlung nicht zahlt.
Ich als Kaeufer oder er als Verkaeufer, da er einen Vertrag abgeschlossen hat, den er im Endeffekt nicht begleichen kann.

Kompliziert wird es, wenn o2 das Handy wieder haben will und die Person das Handy gar nicht mehr besitzt und des Weiteren die Raten nicht zahlt. Seltsame Situation, aber ich hoffe auf weitere Hilfe.
Will es mir nicht kaufen um anschließend iwelchem Aerger am Hals zu haben. Vor allem das es eine Person ist, die man im Leben wohl nie wieder sehen wird.

Gruß,
DK
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#8

Warum machst Du nicht das...:

(03.12.2010, 11:29)Alex78 schrieb:  Alternativ könntest Du ihm aber anbieten, anstatt das iPhone komplett in bar zu bezahlen, seine Raten bei O2 zu übernehmen.

Dann bist Du definitiv auf der sicheren Seite, und O2 hat sein Geld.
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#9

Ich mach es aus dem Grund nicht, da die Raten, die ich zahlen muesste definitiv hoeher sind als der Verkaufspreis der Person.
Fragt mich nicht warum er das iPhone fuer deutlich weniger verkaufen will, obwohl es ueber o2 my Handy um einiges mehr kostet.

Kurze Randdaten, die ich nicht genannt habe:
Es handelt sich um ein iPhone 4 32GB fuer schlappe 450 Eur - deshalb verstehe ich nicht ganz wo der Haken sein soll - außer die Problematik mit o2, da das Handy nicht abbezahlt ist.

Gruß,
DK~
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#10

Wenn -DK- das Iphone kauft,
dann muss entweder der Verkäufer den Vertrag mit O2 kündigen und denn Betrag abzahlen,
oder O2 schreibt den Vertrag auf -DK- um,
und er kündigt den Vertrag durch ablösen der Restsumme, in dem Fall sieht der Verkäufer kein Geld von -DK-.
Ich verstehe euer Problem nicht.
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#11

@ Outlaw666

Dann solltest Du alle Posts nochmal genau lesen, dann solltest Du es verstehen....
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#12

Der Vk will weniger für das Ding als O2 vom Vk will, richtig?
Das sollte aber nicht das Problem von DK sein, sondern vom Vk, wie der aus dem Vertrag O2 rauskommt.
Ok, vielleicht wenn O2 sich quer stellt, könnte es sich indirekt zu einem Problem für DK enwickeln.
Egal wie, in beiden Fällen, sollten bzw. müssen die Parteien mit O2 verhandeln.
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#13

1.) Richtig
2.) Im Prinzip richtig. Aber hier fiel schon der Begriff "Eigentumsvorbehalt" -> Solange das Teil nicht komplett bezahlt ist, gehört es noch O2. Und DK hat nun die Befürchtung, die könnten es zurück haben wollen, wenn der VK seine Raten nicht bezahlt.
@ -DK-
Ruf doch mal bei O2 an, oder geh in einen O2-Shop, und frag da nach, was passiert, wenn der Verkäufer seine Raten nicht bezahlt.


@ Outlaw
Mit deinem nachträglich rein.editierten Satz hast Du genau das Problem getroffen....
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#14

Ok, dann hab ich es schon vom ersten Post richtig verstanden.

Und mein erster Post war etwas zu kurz verfasst, sagt aber im Prinzip nur aus:
Ruf da an, stell dich unwissend, lass dich beraten, und hör dich dann nochmal mit der Aussage um.

Edit:
Ok, bei nochmaligem lesen von meinem ersten Post, sehr missverständlich ausgedrückt, nagut so long.
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#15

Hallo,

hat o2 auf eine kostenlose Rufnummer, die ich zur Auskunft nutzen kann?
Das Szenario mit dem Vertrag werde ich mal schildern, aber dabei natuerlich keine genauen Angaben erwaehnen. Jedoch hab ich im Moment keine wirkliche Idee wie ich denen das am Telefon rueber bringen soll.

Kann ja schlecht sagen mein "Kumpel" will mir sein Handy verkaufen das er bei Ihnen in einem o2 My Handy Vertrag erhalten hat und die Raten noch nicht abbezahlt hat. Die wuerden doch sofort auf das Kleingedruckte hinweisen und die Sache ist vom Tisch.

Wie kann ich denen das also verklickern, sodass Sie mir eine simple Antwort drauf geben?

Gruß,
DK
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#16

Ist das denn so, dass im Kleingedruckten steht, dass das Gerät nicht weiterverkauft werden darf? (Ich kenne die O2-Verträge nicht).
Ansonsten würde ich mich einfach auf dumm stellen.
Behaupte z.B. bei eBay bietet jemand ein iPhone aus einer O2-Ratenzahlung an, dass Du gerne ersteigern möchtest, und dich nur absichern möchtest, wenn er seine Raten nicht mehr zahlt, dass sie Dir nicht das Handy abnehmen.
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#17

Ich kenne die Leasing Verträge von O2 auch nicht,
hatte nur vor einiger Zeit gelesen,
dass diese My Handy Verträge nach ein paar Monaten ziemlich einfach gekündigt werden können.
Wie es allerdings genau in euerem Fall aussieht, keine Ahnung.
Einfach anrufen und denen die jetztige Situation schildern,
erspart euch im nachhinein vielleicht eine Menge Ärger.
Ob der VK dein Kumpel oder ein Nachbar oder sonstwer ist, spielt keine Rolle und wird die vermutlich auch nicht interessieren.
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#18

Ja, es steht tatsaechlich im Kleingedruckten des o2 Vertrages. Hab ich selbst mal durchgelesen, da ich das sehr interessant fand mit dem o2 My Phone. Es ist aber möglich den Vertrag zu "kündigen" und die Summe sofort zu begleichen.

Die Frage ist z.B. ob der Verkaeufer das nicht bereits gemacht hat. Das koennte natuerlich dann auch ein Grund des Verkaufes sein. Oder es ist was anderes mit dem Mobiltelefon. Ich werd auf jedenfall mal auf Auskunft gehen und hier ueber das Thema berichten, wenn etwas interessantes dabei rumgekommen ist. Das Beispiel mit eBay ist einfach klasse - waere ich so spontan nicht drauf gekommen.

PS:
Hab nochmal auf der o2 Seite nachgesehen - zwar in dem Fall nicht das Kleingedruckte aber eine ganze FAW was das iPhone angeht. Da steht z.B. unter anderem folgender Satz:

Zitat:Wem gehört das Handy während der Laufzeit?

Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die Ware Eigentum von O2. Verpfändungen, Sicherungsübereignungen an Dritte oder sonstige unberechtigte Verfügungen zu Lasten des Eigentums von O2 sind unzulässig.

Quelle: http://www.o2online.de/nw/support/faq/st...handy.html

Gruß,
DK
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#19

So Leute,

war heute im o2 Shop und hab mich mal "dumm" gestellt und nachgefragt, was passieren wuerde, wenn ein solches Geraet erworben wird (z.B. eBay).
Im Schlimmsten Fall, so die nette Dame, kann es mit Hehlerei enden und wird sehr boese bestraft - aber das ist hoffentlich jedem bekannt. Es wird einfach nach dem Prinzip "mitgehangen, mitgefangen!" gehandelt.

Jedoch gibt es auch Sicherheit, wenn ein Ahnungsloser, der nichts von geklauter Ware o.ae. wusste, ein solches Geraet z.B. ueber eBay kauft. Hierbei muss nur bewiesen werden woher das Geraet stammt und wer es verkauft hat.

Wenn das Geraet privat erworben wird, so darf es NUR die Person verkaufen, die auch auf dem Vertrag vermerkt ist. Also vor dem Kauf sicher gehen, Personalausweis zeigen lassen oder gar einen Zettel unterschreiben lassen in dem die Person dem Verkauf eines Geraetes zugestimmt hat.
Ein 3ter kann und darf ein fremdes Geraet nicht verkaufen - Stichwort Hehlerei.

Wenn ich mir also das Geraet kaufen sollte, werde ich ein Schreiben aufsetzen und die Person brav unterschreiben lassen. Vorher natuerlich Personalausweis checken Smiley

Gruß,
Fr0sT
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#20

Quatsch. Hehlerei ist:
Unter der Hehlerei versteht man im Allgemeinen den Handel mit Sachen, die gestohlen oder unterschlagen wurden und sich nicht im Besitz der handelnden befinden.
Die Hehlerei ist die bedeutendste Anschlussstraftat an eine zuvor begangene rechtswidrige, gegen fremdes Vermögen gerichtete Straftat, insbesondere an einen Diebstahl. Das Wesen der Hehlerei besteht in der Aufrechterhaltung einer widerrechtlichen Besitzlage an der durch die Vortat erlangten Sache. Die Hehlerei wird bestraft, weil die Bereitschaft von Hehlern, sich Diebesgut zu verschaffen, es abzusetzen oder abzusetzen helfen, für andere einen Anreiz schafft, Vermögensstraftaten zu begehen. Die Hehlerei ist daher ein sog. Vermögensgefährdungsdelikt. Hehlerei ist nur an einer Sache, nicht etwa an Forderungen oder Daten, möglich.

Soll heißen, dass er natürlich das Gerät verkaufen kann. Jedoch bleibt ja das Gerät bis zur kompletten Bezahlung Eigentum von o2. Sollte er nicht mehr Zahlen, so kann o2 das Gerät zurück verlangen, jedoch freibleibend weiterer Forderungen.
Hat er das Gerät nicht mehr, so steht er allein dafür gerade.
Hehlereigut wäre es, wenn er Verträge mach, diese Geräte verkauft und seinen Verträgen ( Zahlungen nie nachkommen wollte ).
Ebenso kann ein Käufer des Gerätes dieses weiter verkaufen, denn es ist mit dem Kauf in sein Eigentum über gegangen.
Anders verhält sich das bei PKW Kaufverträgen. Hier ginge das Fahrzeug, welches sich bis zur Zahlung noch im Besitz der Bank befindet, nicht zu verkaufen. der KFZ Brief wurde hier bei der Bank hinterlegt.
Würde er die verkaufen wollen müßte er dies mit gefälschten Papieren tun.
Dies wiederum kommt einem Diebstahl und handeln mit Hehlergut gleich.
Hier würde der unwissende Käufer auch das Fahrzeug ohne Schadenersatz verlieren.
Seinen Verlust müßte er dann beim Betrüger geltend machen.

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