Beiträge: 456
Registriert seit: Aug 2010
Bewertung:
11
Hallo,
ich suche derzeit ein iPhone 4 und wurde auch fuendig. Dort moechte mir jemand sein iPhone 4 verkaufen, das aber von o2 stammt und somit noch nicht abbezahlt ist (o2 My Phone).
Kann ich das iPhone von der Person inkl. Rechnung kaufen ohne Probleme zu bekommen von wegen das Handy wurde bei o2 von dem Privat-Verkaeufer nicht abbezahlt usw.?
Gruß,
DK
Beiträge: 9.897
Registriert seit: Nov 2008
Bewertung:
473
Solltest Du gefahrlos kaufen können.
Wenn er seine Raten bei O2 nicht mehr zahlt, werden die nicht zu Dir kommen.
Alternativ könntest Du ihm aber anbieten, anstatt das iPhone komplett in bar zu bezahlen, seine Raten bei O2 zu übernehmen.
Beiträge: 1.244
Registriert seit: Sep 2010
Bewertung:
26
03.12.2010, 13:14
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.12.2010, 13:15 von
felici.)
Du wirst ein Problem bekommen, wenn er seine Raten nicht zahlt. Im MyHandy von O2 ist sicher irgendwo ein Eigentumsvorbehalt vermerkt, weil Ratenzahlung. Sprich er darf es nicht verkaufen, weil er nicht der Eigentümer ist, sondern nur der Besitzer. Im schlimmsten Fall bist du das Handy wieder los.
Beiträge: 9.897
Registriert seit: Nov 2008
Bewertung:
473
@ felici
Ich denke nicht.... Die werden im Zweifelsfall über Inkasso bzw Gerichtsvollzieher ihr Geld holen, und fertig.
Beiträge: 244
Registriert seit: Nov 2010
Bewertung:
2
O2 Vertrag kündigen und den noch ausstehenden Restbetrag zahlen.
Beiträge: 9.897
Registriert seit: Nov 2008
Bewertung:
473
@ Outlaw
Wie soll er denn den Vertrag kündigen, wenn der gar nicht auf ihn läuft...????
Beiträge: 456
Registriert seit: Aug 2010
Bewertung:
11
Ich mach es aus dem Grund nicht, da die Raten, die ich zahlen muesste definitiv hoeher sind als der Verkaufspreis der Person.
Fragt mich nicht warum er das iPhone fuer deutlich weniger verkaufen will, obwohl es ueber o2 my Handy um einiges mehr kostet.
Kurze Randdaten, die ich nicht genannt habe:
Es handelt sich um ein iPhone 4 32GB fuer schlappe 450 Eur - deshalb verstehe ich nicht ganz wo der Haken sein soll - außer die Problematik mit o2, da das Handy nicht abbezahlt ist.
Gruß,
DK~
Beiträge: 244
Registriert seit: Nov 2010
Bewertung:
2
03.12.2010, 21:13
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.12.2010, 21:21 von
Outlaw666.)
Wenn -DK- das Iphone kauft,
dann muss entweder der Verkäufer den Vertrag mit O2 kündigen und denn Betrag abzahlen,
oder O2 schreibt den Vertrag auf -DK- um,
und er kündigt den Vertrag durch ablösen der Restsumme, in dem Fall sieht der Verkäufer kein Geld von -DK-.
Ich verstehe euer Problem nicht.
Beiträge: 9.897
Registriert seit: Nov 2008
Bewertung:
473
@ Outlaw666
Dann solltest Du alle Posts nochmal genau lesen, dann solltest Du es verstehen....
Beiträge: 244
Registriert seit: Nov 2010
Bewertung:
2
03.12.2010, 22:17
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.12.2010, 22:19 von
Outlaw666.)
Der Vk will weniger für das Ding als O2 vom Vk will, richtig?
Das sollte aber nicht das Problem von DK sein, sondern vom Vk, wie der aus dem Vertrag O2 rauskommt.
Ok, vielleicht wenn O2 sich quer stellt, könnte es sich indirekt zu einem Problem für DK enwickeln.
Egal wie, in beiden Fällen, sollten bzw. müssen die Parteien mit O2 verhandeln.
Beiträge: 9.897
Registriert seit: Nov 2008
Bewertung:
473
03.12.2010, 22:19
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.12.2010, 22:22 von
Alex78.)
1.) Richtig
2.) Im Prinzip richtig. Aber hier fiel schon der Begriff "Eigentumsvorbehalt" -> Solange das Teil nicht komplett bezahlt ist, gehört es noch O2. Und DK hat nun die Befürchtung, die könnten es zurück haben wollen, wenn der VK seine Raten nicht bezahlt.
@ -DK-
Ruf doch mal bei O2 an, oder geh in einen O2-Shop, und frag da nach, was passiert, wenn der Verkäufer seine Raten nicht bezahlt.
@ Outlaw
Mit deinem nachträglich rein.editierten Satz hast Du genau das Problem getroffen....
Beiträge: 244
Registriert seit: Nov 2010
Bewertung:
2
03.12.2010, 22:24
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.12.2010, 22:26 von
Outlaw666.)
Ok, dann hab ich es schon vom ersten Post richtig verstanden.
Und mein erster Post war etwas zu kurz verfasst, sagt aber im Prinzip nur aus:
Ruf da an, stell dich unwissend, lass dich beraten, und hör dich dann nochmal mit der Aussage um.
Edit:
Ok, bei nochmaligem lesen von meinem ersten Post, sehr missverständlich ausgedrückt, nagut so long.
Beiträge: 456
Registriert seit: Aug 2010
Bewertung:
11
Hallo,
hat o2 auf eine kostenlose Rufnummer, die ich zur Auskunft nutzen kann?
Das Szenario mit dem Vertrag werde ich mal schildern, aber dabei natuerlich keine genauen Angaben erwaehnen. Jedoch hab ich im Moment keine wirkliche Idee wie ich denen das am Telefon rueber bringen soll.
Kann ja schlecht sagen mein "Kumpel" will mir sein Handy verkaufen das er bei Ihnen in einem o2 My Handy Vertrag erhalten hat und die Raten noch nicht abbezahlt hat. Die wuerden doch sofort auf das Kleingedruckte hinweisen und die Sache ist vom Tisch.
Wie kann ich denen das also verklickern, sodass Sie mir eine simple Antwort drauf geben?
Gruß,
DK
Beiträge: 9.897
Registriert seit: Nov 2008
Bewertung:
473
Ist das denn so, dass im Kleingedruckten steht, dass das Gerät nicht weiterverkauft werden darf? (Ich kenne die O2-Verträge nicht).
Ansonsten würde ich mich einfach auf dumm stellen.
Behaupte z.B. bei eBay bietet jemand ein iPhone aus einer O2-Ratenzahlung an, dass Du gerne ersteigern möchtest, und dich nur absichern möchtest, wenn er seine Raten nicht mehr zahlt, dass sie Dir nicht das Handy abnehmen.
Beiträge: 244
Registriert seit: Nov 2010
Bewertung:
2
Ich kenne die Leasing Verträge von O2 auch nicht,
hatte nur vor einiger Zeit gelesen,
dass diese My Handy Verträge nach ein paar Monaten ziemlich einfach gekündigt werden können.
Wie es allerdings genau in euerem Fall aussieht, keine Ahnung.
Einfach anrufen und denen die jetztige Situation schildern,
erspart euch im nachhinein vielleicht eine Menge Ärger.
Ob der VK dein Kumpel oder ein Nachbar oder sonstwer ist, spielt keine Rolle und wird die vermutlich auch nicht interessieren.
Quatsch. Hehlerei ist:
Unter der Hehlerei versteht man im Allgemeinen den Handel mit Sachen, die gestohlen oder unterschlagen wurden und sich nicht im Besitz der handelnden befinden.
Die Hehlerei ist die bedeutendste Anschlussstraftat an eine zuvor begangene rechtswidrige, gegen fremdes Vermögen gerichtete Straftat, insbesondere an einen Diebstahl. Das Wesen der Hehlerei besteht in der Aufrechterhaltung einer widerrechtlichen Besitzlage an der durch die Vortat erlangten Sache. Die Hehlerei wird bestraft, weil die Bereitschaft von Hehlern, sich Diebesgut zu verschaffen, es abzusetzen oder abzusetzen helfen, für andere einen Anreiz schafft, Vermögensstraftaten zu begehen. Die Hehlerei ist daher ein sog. Vermögensgefährdungsdelikt. Hehlerei ist nur an einer Sache, nicht etwa an Forderungen oder Daten, möglich.
Soll heißen, dass er natürlich das Gerät verkaufen kann. Jedoch bleibt ja das Gerät bis zur kompletten Bezahlung Eigentum von o2. Sollte er nicht mehr Zahlen, so kann o2 das Gerät zurück verlangen, jedoch freibleibend weiterer Forderungen.
Hat er das Gerät nicht mehr, so steht er allein dafür gerade.
Hehlereigut wäre es, wenn er Verträge mach, diese Geräte verkauft und seinen Verträgen ( Zahlungen nie nachkommen wollte ).
Ebenso kann ein Käufer des Gerätes dieses weiter verkaufen, denn es ist mit dem Kauf in sein Eigentum über gegangen.
Anders verhält sich das bei PKW Kaufverträgen. Hier ginge das Fahrzeug, welches sich bis zur Zahlung noch im Besitz der Bank befindet, nicht zu verkaufen. der KFZ Brief wurde hier bei der Bank hinterlegt.
Würde er die verkaufen wollen müßte er dies mit gefälschten Papieren tun.
Dies wiederum kommt einem Diebstahl und handeln mit Hehlergut gleich.
Hier würde der unwissende Käufer auch das Fahrzeug ohne Schadenersatz verlieren.
Seinen Verlust müßte er dann beim Betrüger geltend machen.