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Defekt.Hotline oder in den Laden?
#1

Mein I-phone ist seit einiger Zeit defekt. Soll ich es über die Hotline aboholen lassen und gegen ein neues Gerät tauschen lassen oder im T-Punkt,wo ich es gekauft habe?

Wie lange dauert der ganze Prozess?48h wären in Ordnung...
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#2

geh in den laden. wenn du nen netten mitarbeiter erwischst, kriegst du direkt ein neues. immer freundlich auftreten... Smiley
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#3

mongostarr schrieb:geh in den laden. wenn du nen netten mitarbeiter erwischst, kriegst du direkt ein neues. immer freundlich auftreten... Smiley

Vielen Dank.Werde ich morgen gleich versuchen.Ansonsten werde ich denen eine Frist setzen, mir binnen 48h ein neues Gerät zu verschaffen. Ich bin einigermaßen BGB fest und auf so Märchen wie einschicken,kein Gerät da etc. lass ich mich nicht ein.

Nur zur Erinnerung an alle:
§434 Sachmangel (+)

Rechtsfolge:


§ 437
Rechte des Käufers bei Mängeln


Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,

2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag
zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und

3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.


§ 439 Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

"Ihr entscheidet,ob eingeschickt wird oder ob ihr ein neues Gerät bekommt.Lasst euch da auf nichts ein!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!"


(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.
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#4

Wenn du schon aus dem BGB zitierst dann richtig !

Ich kan ndir nur soviel sagen das T-Com das Telefon für 4 Tage einzieht und Repariert.

Ersatzgerät wirste nicht bekommen, weil du erst 2 Nachbesserungen über dich ergehen lassen musst !

mfg Flo
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#5

Darf ich denn fragen was an deinem iPhone kaputt oder defekt ist?!
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#6

Sorry,dass ich dir nur einen Link schreibe:

https://iszene.com/i-phone-hangt-sich-auf-t-4662.html
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#7

Flo_007 schrieb:Wenn du schon aus dem BGB zitierst dann richtig !

Ich kan ndir nur soviel sagen das T-Com das Telefon für 4 Tage einzieht und Repariert.

Ersatzgerät wirste nicht bekommen, weil du erst 2 Nachbesserungen über dich ergehen lassen musst !

mfg Flo

Und genau das ist falsch!Das sagen sie dir vielleicht,weil die Beschaffung eines Gerätes ggf. aus einer anderen Filiale mit Kosten und Zeit verbunden ist.Der Kunde entscheidet. Zu dem ist der Verkäufer in der Beweispflicht. Die haben keine Chance

Beweislastumkehr innerhalb der ersten 6 Montaten

So besagt § 476 BGB, dass bei Schäden, die sich innerhalb von sechs Monaten nach Gefahrübergang an einer Sache zeigen, vermutet wird, dass die Sache bereits vor Gefahrübergang mangelhaft war. Dies bedeutet, dass bei einer Reklamation innerhalb von sechs Monaten ab Kauf der Verkäufer beweisen muss, dass die Sache beim Kauf frei von Mängeln war. Gäbe es diese Norm nicht, müsste der Käufer beweisen, dass der Mangel schon bei Gefahrübergang vorlag, da er sich auf diese Tatsache als Anspruchsvoraussetzung beruft.


Zur Not schalte ich nen Sachverständingen ein.Wie gesagt, stellen die sich quer setzte ich eine angemessene Frist von 48h und verlange ein neues Gerät. Wie gesagt Einschicken ,kein Ersatzgerät da, das sind Märchen. Die Sachbearbeiter sind dazu angehalten, immer einzuschicken. Wer dem zustimmt , macht eben nicht von §439 Gebrauch und stimmt eben der Beseitigung des Mangels zu und nicht der Lieferung einer mangelfreien Sache. Ihr könnt euch verarschen lassen, ich nicht!
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#8

die mitarbeiter vom t-punkt freuen sich wahrscheinlich schon jetzt auf deinen besuch, wenn sie das hier lesen!
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#9

du wirst zu 100% kein erstaz gerät bekommen, weil so ein erstazgerät muss ja aktiviert werden etc ...

beim iphone läuft das halt anders Smiley
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