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Illegal und unbrauchbar: Hardware Unlock für das iPhone 4 aufgetaucht
#21

ja, viel Sapß beim testen ^^

DJ/Producer
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#22

joel97, lebst du in den USA?? Biggrin
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#23

nein, aber man kann ja davon ausgehen ,dass es in Deutschland auch legal ist, sonst würde es hier (iSzene9 keinen JB & Unlock Support geben Zwinkern

DJ/Producer
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#24

Habt ihr euch diesen Thread mal zuende durchgelesen?

So schlimm scheint eure super illegale Oberverbrecher Turbo Sim aber nicht zu sein! So und jetzt höre ich auf drauf rumzuhacken und ersteigere mir so ein Schätzchen mal für nen Zwanni Smiley
Es ist eine Grauzone joel, das ist doch der Witz :P
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#25

Der Grund, warum das Thema SIM-Adapter hier so skeptisch beäugt wird, ist die Tatsache, dass vor einiger Zeit einige Ermittlungsverfahren gegen die Käufer solcher Karten eingeleitet wurden. Meines Wissens sind die Verfahren allesamt eingestellt worden.

Der Trick der Gevey-SIM basiert auf der Übermittlung gefälschter Benutzerdaten in das Mobilfunknetz. Selbst, wenn in der neuste Variante der Karte angeblich keine Verbindung mehr zur Notrufnummer 112 aufgebaut wird, bleibt das sozusagen "digitale Urkundenfälschung".
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#26

Jetzt ist die Frage inwiefern sich die hardwarebasierte "Turbo-Sim" zum softwarebasierten "ultrasn0w unlock" unterscheidet.
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#27

Die Antwort ist leicht:

Die hardwarebasierte Turbo-SIM hängt sich zwischen die vom Provider ausgegebene SIM und das Netzwerk und manipuliert die Daten, die ins Netzwerk übertragen werden. Dabei werden z.B. Verschlüsselungsmechanismen umgangen.

Der softwarebasierte Unlock hebelt dagegen lediglich die Abfrage des Telefons nach dem Betreibernetzwerk aus, ohne Daten zu manipulieren, die nach außen gelangen.
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#28

Okay, das ist in der Tat logisch. Findet ihr nicht, dass sich irgendwie beides illegal anhört?^^

Ich habe mir jetzt eine Karte bei eBay bestellt. Bei den Angeboten ist leider eines unglaubwürdiger als das andere, aber irgendwie war mir das verpixelte bunte Produktfoto sympatisch. *haha*
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#29

Lass es mich (etwas pointiert) so formulieren: Wenn deine Familie dich zuhause immer "Angela Merkel" nennt, ist das allein eure Sache. Wenn du aber mit "Angela Merkel" deine Kreditkartenbelege unterschreibst, bekommt das ganze eine andere Dimension... Zwinkern
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#30

Aber ob ich jetzt in einen Supermarkt gehe und einen Apfel klaue oder ob ich den Apfel im Supermarkt esse und danach rausspaziere...

Verdammt okay du hast Gewonnen. Ich melde mich wenn das Ding da ist!
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#31

@Hamst0r
Wie lange wartest du schon auf einen Unlock? Wieviel hast du für dein Gerät bezahlt, wenn ich fragen darf?
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#32

Es ist nicht mein Gerät und ich weiß auch nicht wie viel mein Kollege bezahlt hat und warum er sich das geholt hat, ich glaube 400 € neu. Generell hilft es keinem weiter wenn bei einer Unlockfrage immer mit " KAUF DIR DOCH EIN FREIES " geantwortet wird. Denn es gibt nunmal ein paar Leute die aus irgendwelchen Gründen auch immer ein gelocktes Gerät daheim haben und es gerne benutzen würde. Ich krieg am Tag fast 100 Besucher auf meiner Seite rein die nach Gevey Sim gegoogelt haben und bei einem alten Artikel von mir gelandet sind. Damals hatte ich gepostet, dass es jetzt so eine Alternative gibt. Jetzt werde ich sie auch endlich mal vorstellen.
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#33

ja ich habe mir auch eine bestellt.
Es geht nunmal nicht anders,selbst wenn ich das iPhone jetzt verkaufe dann hat der der es kauft das Problem?

Das ist auch nicht besser.

Und zum unlocken,da soll auch die 911 gehen zum aktivieren .Hoffen wir dass bald ein Softwareunlock kommt :-)
@Hamst0r

für 400 würde ich aber auch noch eins nehmen Rofl
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#34

Wollte zu dem Thema nur mitteilen (habe es auf jedenfall so gelesen), dass man tatsächlich die 911 wählen kann.. oder die 112 und dann sofort wieder auflegen.. Also bevor das Gespräch durchgestellt wird & man den Notruf dran hat... Wie gesagt, habe es so gelesen.. Kenn mich damit nicht aus (und will ich auch nicht Zwinkern )
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#35

Leute, wählt man den Notruf, könnten alle Notrufleitungen belegt sein.

Aber es ist in der heutigen Zeit ja absolut normal, dass man eine Notrufleitung für die Aktivierung des IPhones belegt und der Herzinfarktpatient so lange in der Warteschleife verbleiben muss. Warum soll man Moral zeigen, wenn man selbst nicht in einer Notlage ist?
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#36

Tja manche Menschen sind nur auf den eigenen Vorteil bedacht.. deswegen habe ich das ja mit der "911" geschrieben, in der Hoffnung, dass wenigstens ein User meinen Rat befolgt und nicht die "112" belegt
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#37

Also an sich würde mich da auch interessieren, ob es wirklich klappt...
Gott sei Dank, habe ich aber dieses Problem nicht... Smiley

Wie gesagt, Erfahrungen würde aber dennoch mal gerne hören bzw. lesen...
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#38

Die 911 läuft automatisch auf die 112 !!!!!!!!!!
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#39

@Kauli:

1. Soviele !!!!! kann man sich verkneifen
2. Wusste ich das nicht, dass das automatisch weitergeleitet wird.
3. da hätte ein dezenter Hinweis genügt!
Ich habe ja nicht behauptet, dass ich es benutze: Wer lesen kann und meine Sig. gelesen hat ist klar im Vorteil, also hättest du dir den Post #36 in meine Richtung sparen können
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#40

Damit auch mal klar ist, worum es hier eigentlich beim "Notruf-Missbrauch" (wählen der 110 oder 112 ohne Grund) eigentlich geht....:

Zitat:Strafgesetzbuch
§ 145
Mißbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln

(1) Wer absichtlich oder wissentlich
1. Notrufe oder Notzeichen mißbraucht oder
2. vortäuscht, daß wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Quelle: http://dejure.org/gesetze/StGB/145.html

Zitat:Nur mal so 110 wählen ist immer noch strafbar

Neue Kommunikationsmittel und Ausbau der Kommunikation hin oder her. Einfach mal nur so bei der Notrufzentrale anrufen, ist immer noch nach nach § 145 Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbar. Dazu sagt das OLG Bamberg, Beschl. v. 09.03.2011 – 3 Ss 20/11:

Das anlasslose Anwählen der Notruf­nummer 110 verwirklicht auch in Anse­hung geänderter tatsächlicher und gesetzlicher Rahmenbedingungen für das Telekommuni­kationswesen den Tatbestand des Missbrauchs von Notrufen nach § 145 I Nr. 1, 1. Alt. StGB.
Eine einschränkende Auslegung des § 145 I Nr. 1, 1. Alt. StGB dahin, dass für den objek­tiven Tatbestand neben dem grundlosen Anwählen der Notrufnummer und der hier­durch bewirkten Herstellung einer Verbindung zur Notrufzentrale und Rufannahme auch ein etwaiger Gesprächsinhalt bzw. Äuße­rungen des Anrufers und dessen Bewer­tung durch den Diensthabenden in dem Sinne mit zu berück­sichtigen seien, dass erst hierdurch die von ei­nem Notruf vorausgesetzte sog. „Auslösefunktion“ eintreten könne, ist weder dem Gesetzeswortlaut zu entneh­men noch ist sie nach dem Sinn und Zweck oder dem geschützten Rechtsgut der Strafnorm geboten (Anschluss an BGHSt 34, 4 ff. = MDR 1986, 508 f. = NJW 1986, 1698 f. = VRS 50, 138 ff. = JuS 1986, 1002 f. = VRS 71, 138 ff.).

Also: Aufgepasst. M.E. zutreffend, denn die Nr. taugt nun wirklich nicht zum “Spaß” :-( . Andere natürliche auch nicht.

Quelle: http://blog.strafrecht-online.de/2011/04...-strafbar/
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