Die diversen Patentverfahren, die Apple seit mehreren Monaten an verschiedenen Stellen führt und die fast täglichen Meldungen dazu, möchte man mitunter schon gar nicht mehr lesen und auch nicht jedes Mal eine News verfassen.
Die heutige Meldung hat möglicherweise aber gerade in Deutschland ein ganz andere Tragweite.
So musste Apple im seit April 2011 währenden Patentstreit mit Motorola eine schwere Niederlage vor dem Landgericht Mannheim hinnehmen.
Das Gericht hat im Verfahren zu einem GPRS-Patent, das Motorola hält, entschieden, dass Apple alle Produkte mit dieser Technologie in Deutschland nicht mehr verkaufen darf - betroffen sind sämtliche iPhone-Modelle sowie das iPad in der 3G-Version (das iPhone 4S war zum Zeitpunkt des Verfahrensbeginns noch nicht auf dem Markt, dürfte aber auch betroffen sein).
Das bedeutet allerdings noch nicht, dass Apple den Verkauf tatsächlich stoppen muss.
Das Urteil ist zwar sofort vollstreckbar, damit es vollstreckt wird, müsste Motorola aber eine Sicherheitsleistung von 100 Millionen Euro hinterlegen - Apple hatte eine Sicherheitsleistung in Höhe von 2 Milliarden Euro gefordert.
Es ist davon auszugehen, dass Apple auf jeden Fall in die nächste Instanz gehen wird, deshalb bleibt abzuwarten, ob Motorola das Urteil tatsächlich vollstrecken lässt und das Risiko hoher Regress-Ansprüche eingeht falls Apple die nächste Instanz gewinnt.
Apple hat den Vorwurf der Patentverletzung nie bestritten und wollte sich für das betreffende Patent lizensieren lassen. Allerdings konnten Apple und Motorola sich nicht über die Lizenzbedingungen einigen.
Es ist also auch nicht ausgeschlossen, dass es jenseits der gerichtlichen Auseinandersetzung zu einer Einigung kommt.
Eine gewisse Brisanz liegt allerdings in der Tatsache, dass Motorola von Google übernommen wird.
Auch an anderen 'Patenfronten' muss Apple derzeit diverse Niederlagen einstecken.
So hat Apple in den USA Berufung gegen die Ablehnung der einstweiligen Verfügung eingelegt, nach der Samsung die Smartphones der Galaxy-Reihe und das Galaxy-Tablet nicht verkaufen darf.
Auch in Australien wurde das einstweilige Verkaufsverbot aufgehoben und auch in Frankreich kann Apple den Verkauf des Samsung Galaxy nicht verhindern - hier hatte das zuständige Gericht die einstweilige Verfügung direkt abgelehnt.
Und last but not least hat Apple auch im fernen China eine Niederlage zu verzeichnen, hier hat der Monitorhersteller Proview Technology nämlich das Recht am Markennamen iPad und gegen Apple wegen der Verwendung des Namens geklagt - und gewonnen. Ob dieses Urteil in einem Verkaufsverbot für das iPad in China endet, bleibt abzuwarten.
Die heutige Meldung hat möglicherweise aber gerade in Deutschland ein ganz andere Tragweite.
So musste Apple im seit April 2011 währenden Patentstreit mit Motorola eine schwere Niederlage vor dem Landgericht Mannheim hinnehmen.
Das Gericht hat im Verfahren zu einem GPRS-Patent, das Motorola hält, entschieden, dass Apple alle Produkte mit dieser Technologie in Deutschland nicht mehr verkaufen darf - betroffen sind sämtliche iPhone-Modelle sowie das iPad in der 3G-Version (das iPhone 4S war zum Zeitpunkt des Verfahrensbeginns noch nicht auf dem Markt, dürfte aber auch betroffen sein).
Das bedeutet allerdings noch nicht, dass Apple den Verkauf tatsächlich stoppen muss.
Das Urteil ist zwar sofort vollstreckbar, damit es vollstreckt wird, müsste Motorola aber eine Sicherheitsleistung von 100 Millionen Euro hinterlegen - Apple hatte eine Sicherheitsleistung in Höhe von 2 Milliarden Euro gefordert.
Es ist davon auszugehen, dass Apple auf jeden Fall in die nächste Instanz gehen wird, deshalb bleibt abzuwarten, ob Motorola das Urteil tatsächlich vollstrecken lässt und das Risiko hoher Regress-Ansprüche eingeht falls Apple die nächste Instanz gewinnt.
Apple hat den Vorwurf der Patentverletzung nie bestritten und wollte sich für das betreffende Patent lizensieren lassen. Allerdings konnten Apple und Motorola sich nicht über die Lizenzbedingungen einigen.
Es ist also auch nicht ausgeschlossen, dass es jenseits der gerichtlichen Auseinandersetzung zu einer Einigung kommt.
Eine gewisse Brisanz liegt allerdings in der Tatsache, dass Motorola von Google übernommen wird.
Auch an anderen 'Patenfronten' muss Apple derzeit diverse Niederlagen einstecken.
So hat Apple in den USA Berufung gegen die Ablehnung der einstweiligen Verfügung eingelegt, nach der Samsung die Smartphones der Galaxy-Reihe und das Galaxy-Tablet nicht verkaufen darf.
Auch in Australien wurde das einstweilige Verkaufsverbot aufgehoben und auch in Frankreich kann Apple den Verkauf des Samsung Galaxy nicht verhindern - hier hatte das zuständige Gericht die einstweilige Verfügung direkt abgelehnt.
Und last but not least hat Apple auch im fernen China eine Niederlage zu verzeichnen, hier hat der Monitorhersteller Proview Technology nämlich das Recht am Markennamen iPad und gegen Apple wegen der Verwendung des Namens geklagt - und gewonnen. Ob dieses Urteil in einem Verkaufsverbot für das iPad in China endet, bleibt abzuwarten.