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Ein neues Gerät kann ich normalerweise auch nur meinem Verkäufer gegenüber verlangen weil der ursprüngliche Kauf quasi "rückgängig" gemacht wird. Oder ist Apple da kulant und tauscht gegen ein neues obwohl das iPhone z.B. bei Saturn oder so gekauft wurde?
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20.08.2012, 08:44
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.08.2012, 08:46 von
Böhse Tina.)
Es spielt keine Rolle wo du es gekauft hast
In der Seriennummer bzw. IMEI ist alles gespeichert
Dann wird es aber auch kein neues sondern ein Refurbish Gerät
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@Boehse Tina
Ist das auf meinen Post bezogen? Ich möchte damit nur fragen, ob es Apple egal ist wo ein Gerät gekauft wurde. Einen Rechtsanspruch auf Wandlung kann ich ja eigentlich nur meinem Verkäufer (z.B. Saturn) gegenüber geltend machen (wenn ich das richtig verstanden habe) nicht aber beim Hersteller oder? Daher war meine Frage lediglich, ob Apple so Kulant ist und dann trotzdem tauscht.
Sollte kein Kritik oder dergleichen sein, ist eine reine Interessensfrage meinerseits.
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ja, Apple tauscht auf Garantie.
Du darfst nämlich Gewährleistung (gibt der Händler und ist gesetztlich vorgeschrieben) und Garantie (gibt Apple und ist freweilig) nicht verwechesln.
Mit dem AppleCare verlängerst du nur die freiweillige Garantie von Apple
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Okay, also repariert/tauscht Apple im Rahmen der freiwilligen Garantie und tauscht gegen ein neues auch im Rahmen der freiwilligen Garantie. Verstehe. Hatte, glaube ich, den kleinen Gedankenfehler mit der Gewährleistung. Aber freiwillig können die ja tauschen bis die grün werden. ;-)
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Nein, Apple tauscht im Rahmen der Garantie gegen ein Repariertes Gerät.
Zum Thema Appletausch gibts nen Fred im Anfängerbereich. Dort habe ich geschrieben, was ich so darüber in Erfahrung bringen konnte, wie das läuft mit den Tauschgeräten.
Wenn ich Händler wäre und Du bei mir wandelst, bekämst Du von mir gar kein Gerät mehr, denn sonst wäre es keine Wandlung.
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Hey Leute, war jetzt eine Ewigkeit nicht mehr hier da ich das Lager gewechselt habe und kein Iphone mehr habe.
Wenn es interessiert, ja Apple tauscht mit einem APC nach 3 Fehlversuchen das Gerät gegen ein gleichwertiges 4s oder jetzt eben 5 aus. Die Geräte müssen natürlich kaputt sein, sonst kriegt Ihr den Hinweis das der Fehler nicht reproduzierbar ist und guckt dumm aus der Wäsche.
Habe damals ein neues 4s bekommen welches das bescheurt gelbe Display gegabt hat + das GSM Rauschen das der Grund für die Reklamation des 4er war. War mir dann zu blöd das wieder zu tauschen und ich habe es verkauft. Alles in Allem ist der Service von Apple hier vorbildlich und sehr verlässlich, leider ist die Qualität der Geräte z.T. sehr miserabel. Sieht aber bei Samsung,Htc,Lg + Moto nicht besser aus.
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So, und was ich die ganze Zeit eigentlich meinte war, wenn ich ein 4er mit 32 GB in black per ACPP einsende, und Apple aber keiner 4er in black mit 32 GB haben, dann gibt es doch das nächst bessere Model?
War doch beim 3Gs genauso,als diese nicht mehr bei Apple vorrätig waren. Außerdem gibt es auch nur noch die 8GB Version vom 4er zu kaufen, und irgendwann gehen die "Vorräte" von den 32GB Versionen auch mal zu Ende!
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Google mal ein bisschen Tina und du wirst feststellen dass das so stimmt. Gilt übrigens nicht nur für Apple sondern für jeden Handyhersteller. Hängt mit dem deutschen Recht zur Wandlung zusammen und ein neues Gerät ist in so einem Fall günstiger für den Hersteller als der Zeitwert des Handys. Und da der Tausch immer 1 zu 1 (32 gb zu 32 gb) erfolgen muss, kriegt man das 4s oder das 5er wenns irgendwann kommt. Dazu muss man aber noch sagen, das ein gewisses Verhandlungsgeschick und wenig Redegewandheit mit den Applefritzen nicht schadet. Die würden nämlich am liebsten immer nur ref.Geräte anbieten statt neuen.
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Es wird garantiert nicht gegen ein neueres Modell getauscht. Die Ausnahme, als 4er gegen 4S getauscht wurden, betraf irgendwelche Patentgeschichten. Da durfte das 4er für kurze Zeit nicht mehr angeboten werden. In der Garantiezeit haben sie Garantiert noch 4er da. Selbst in allen Speichergrößen. Ein Bekannter hat letztens sogar noch ein 3G getauscht bekommen.
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23.08.2012, 14:16
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.08.2012, 14:21 von
Wolf22.)
Ja genau Fisco ist nur eine Ausnahme und die Gewährleistung gilt auch nur ein Jahr ohne APC. Wenn jeder so naiv wäre, dann wären wir noch in der Steinzeit. Ich sag dir noch was das du nicht glauben wirst, ich habe den APC anteilsmäßig ausgezahlt bekommen was immerhin noch knapp 35 € waren. Der gilt nämlich nicht für das neue Gerät und muss neu abgeschloßen werden.
Ist mir egal was Ihr glaubt oder nicht. Schlussendlich habe ich von meinen 700 die ich für das i4 bezahlt habe am Ende nur noch 650 € bekommen.Apple hat hier die Marge auch so eingesackt.
@barnyblack: Das doch alles schon lange bekannt. Ich weiß echt nicht was hier passiert ist. Entweder die Typen hier können nicht googeln oder es sind Apfelbäume die die Leute hier von Reklamationen abhalten wollen.
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NACHTRAG: Wir reden hier von Wandlung und keiner Reperatur. Deswegen ist das Müll was du schreibst Fisco. Definition gibt dir Google, wenn du weißt wie man fragt.
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@ Wolf22: Ich finde deinen Schreibstil absolut nicht in Ordnung, denn auf indirekte Beleidungen hab ich keine Lust.
BTT: Du nimmst hier das Wort Wandlung in Gebrauch und stellst anderer als "dumm" hin. Da du dich ja perfekt in der Materie auskennst, wirst du ja garantiert wissen, dass das Wandlungsrecht seit 2002 nicht mehr existiert. Das was du meinst findest unter dem Thema Nacherfüllung/Nachlieferung und findest du im §439 BGB.
Also wenn Klugscheißern, dann bitte richtig.
Übrigens: In österreich gibt es den Begriff noch (soweit ich informiert bin).