Der Bundesverband der Verbraucherzentralen teilte in einer Pressemeldung mit, dass Apple wegen der Apple-Care-Angebote abgemahnt wird. In der Abmahnung von 11 europäischen Verbraucherorganisationen wird kritisiert, dass die Kunden durch die gebührenpflichtige Herstellergarantie in die Irre geführt und nicht ausreichend auf die auch ohne Apple Care bestehenden Gewährleistungsrechte hingewiesen werden. Apple bietet zwar nur ein Jahr Garantie, gibt seinen Kunden zwei Jahre lang Gewährleistung.
Die Hersteller müssen auf die Rechte unabhängig von der Garantie deutlich hinweisen. Dies unterschlägt Apple bei der Werbung von Apple-Care, sodass die Kunden den Eindruck haben, nach einem Jahr haben sie keinen Anspruch mehr auf Gewährleistung. Neben Deutschland haben auch die Organisationen wie Belgien, Griechenland, Dänemark, Polen, den Niederlanden, Italien, Spanien, Luxemburg, Portugal und Slowenien Apple abgemahnt. Von der europäischen Verbraucherorganisation BEUC wird diese Aktion koordiniert.
Die Hersteller müssen auf die Rechte unabhängig von der Garantie deutlich hinweisen. Dies unterschlägt Apple bei der Werbung von Apple-Care, sodass die Kunden den Eindruck haben, nach einem Jahr haben sie keinen Anspruch mehr auf Gewährleistung. Neben Deutschland haben auch die Organisationen wie Belgien, Griechenland, Dänemark, Polen, den Niederlanden, Italien, Spanien, Luxemburg, Portugal und Slowenien Apple abgemahnt. Von der europäischen Verbraucherorganisation BEUC wird diese Aktion koordiniert.