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AppleCare: Verbraucherschützer mahnen Apple ab
#1

[Bild: 5rg14tg5hk1oji65xiyk.png]
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen teilte in einer Pressemeldung mit, dass Apple wegen der Apple-Care-Angebote abgemahnt wird. In der Abmahnung von 11 europäischen Verbraucherorganisationen wird kritisiert, dass die Kunden durch die gebührenpflichtige Herstellergarantie in die Irre geführt und nicht ausreichend auf die auch ohne Apple Care bestehenden Gewährleistungsrechte hingewiesen werden. Apple bietet zwar nur ein Jahr Garantie, gibt seinen Kunden zwei Jahre lang Gewährleistung.

Die Hersteller müssen auf die Rechte unabhängig von der Garantie deutlich hinweisen. Dies unterschlägt Apple bei der Werbung von Apple-Care, sodass die Kunden den Eindruck haben, nach einem Jahr haben sie keinen Anspruch mehr auf Gewährleistung. Neben Deutschland haben auch die Organisationen wie Belgien, Griechenland, Dänemark, Polen, den Niederlanden, Italien, Spanien, Luxemburg, Portugal und Slowenien Apple abgemahnt. Von der europäischen Verbraucherorganisation BEUC wird diese Aktion koordiniert.
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#2

Viele Verbraucher werfen Garantie und Gewährleistung in einen "Topf". Doch das ist falsch. Grob kann man festhalten, dass Gewährleistung Sache der Händler ist, Garantie Sache der Hersteller. Während Händler zu einer Gewährleistung gesetzlich verpflichtet sind, steht es den Herstellern frei, für ihre Produkte zu garantieren.
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#3

Da schießt die Verbraucherzentrale aber mit Kanonen auf Spatzen. Durch die Beweislastumkehr nach
6 Monaten ist eine 2 jährige Gewährleistung mMn sowieso nicht das Papier wert, auf das sie geschrieben
steht.

Dampfer seit dem 13.12.2013 , 18:20 Uhr und 12 Sekunden.......glaub ich
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#4

Danke für die Info, Ich bin selber seit ein paar Tagen mit meinem Macbook, über das erste Jahre drüber.
Also muss ich die 200€ für das Paket nicht zahlen und kann im Fall der Fälle mein Book an Apple zu einer Reperatur schicken?
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#5

@Zephyr
Apple ist auch Händler und viele andere Hersteller schreiben korrekterweise - auch ohne dass sie selbst Händler sind - dass die Garantie unabhängig vom der bestehenden Gewährleistung unverändert weiter besteht.
Ob Apple nun Gewährleistung geben muss oder nicht, ist zuerst einmal unerheblich. Hier geht es nur um die Information an sich. Apple kann problemlos darauf hinweisen, dass die Gewährleistung vom Händler erbracht werden muss, wo das Gerät gekauft wurde.

@dmk
Da stimme ich Dir zu aber zu Gunsten Apples muss man doch erwähnen,,dass sich Apple wenigstens 1 Jahr um seine Kunden kostenlos kümmert, auch wenn es "nur" über die Garantie passiert. Apple kümmert sich sogar um die kompletten Versandkosten während dieser Zeit, was bei Garantieen anderer Hersteller normal nur für die Rücksendekosten gemacht wird.

@Damian
Nur, wenn Du das Gerät auch direkt bei Apple gekauft hast und dann musst Du beweisen, dass der Fehler bereits beim Kauf vorhanden war, was schwer fallen dürfte. Ich weiß nicht, ob Apple die Gewährleistung genauso lax handhabt wie die Garantie.
Du kannst es ja mal versuchen und berichten. Aber - wie gesagt - nur, wenn Du das Gerät direkt bei Apple gekauft hast.

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#6

Apple macht das schon richtig. Ich kenne kein anderes Unternehmen, welches so großzügig bei Garantieleistungen ist.
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#7

(20.03.2012, 02:17)dmk64 schrieb:  Da schießt die Verbraucherzentrale aber mit Kanonen auf Spatzen. Durch die Beweislastumkehr nach
6 Monaten ist eine 2 jährige Gewährleistung mMn sowieso nicht das Papier wert, auf das sie geschrieben
steht.

absolut richtig!

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#8

(20.03.2012, 07:22)*Leopard* schrieb:  Apple macht das schon richtig. Ich kenne kein anderes Unternehmen, welches so großzügig bei Garantieleistungen ist.

Richtig! Der Meinung bin ich auch.
Und hat zudem noch den besten Support den ich kenne.

Gruß
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#9

(20.03.2012, 08:54)keule68 schrieb:  
(20.03.2012, 07:22)*Leopard* schrieb:  Apple macht das schon richtig. Ich kenne kein anderes Unternehmen, welches so großzügig bei Garantieleistungen ist.

Richtig! Der Meinung bin ich auch.
Und hat zudem noch den besten Support den ich kenne.

Gruß


Da stimme ich euch zu! Apple macht einen guten Job!
Ich habe zB. Mir vor 4 Wochen einen neuen Dodge RAM gekauft und bei dem habe ich KEINE Garantie ich musste mir eine Garantie separat teuer kaufen, bei Apple hat man wenigstens 1 Jahr Garantie
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#10

Garantie hätte Apple mal erhöhen könnnen, aber ich muss sagen, Apple hat die beste Garantie Abwicklung die ich bis dato kennengelernt habe.

iPhone 3GS, Display klapperte, --> anruf --> Kontrolle ob Wasserschaden ---> OK --> Austauschgerät --> 1 Tag war das Gerät per UPS da.

iPhone4, schaltet immer öfters ohne Grund ab, genau das selbe wie oben beschrieben.

Hatte vorher ein Nokia, schalte immer ab. 4 mal zur Reparatur geschickt W-Support kann man in die Tonne kloppen den Verein. Ist angeblich nichts mit 4 neue Akkus erhalten, hab dann eine Bescheinigung gewünscht das nichts mit ist, auch erhalten und ab in die Bucht. Soll dich der Käufer damit rumschlagen.

Genau das selbe von den Samsung Brüdern. Haben auch eine schlechte Abwicklung.

Ein muss man Apple lassen, die Abwicklung bei Problemen war bei mir immer 1 A. Bei soviel zuvorkommen kann ich Missbrauch von anderen Kunden nicht ausschliessen.

Mein Vertrag ist leider schon seit 1 Monat abgelaufen, möchte gern ein neues iPhone warte aber lieber noch paar Monate ab, bis tatsächlich das neue 5er raus kommt, sonst beiss ich mir noch im Arsch Zwinkern

Viele Grüße
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#11

So habe ich mich täuschen lassen. Genau aus dem Grund, dass ich nur ein Jahr habe, habe ich mir den ACPP gekauft. Schweinerei!!!
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#12

verstehe ich nicht... aus welchem Grund ?
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#13

acpp ist doch nur eine erweiterte garantieleistung des herstellers apple. so was bieten viele autohersteller ebenso an. mediemarkt und co gehen natürlich mit der bezeichnung "garantie" sehr lapidar um! kunden werden da eher verarscht und verunsichert und glauben überall 2 jahre "garantie" zu haben!
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#14

Der für mich wichtigste Unterschied zwischen der Sachmängelhaftung (Gewährleistung gibt es in D seit 2002 nicht mehr) des Verkäufers per Gesetz und der freiwilligen Garantie durch Apple ist folgendes:

Ein Sachmangel muß schon beim Kauf des Gerätes vorhanden oder angelegt sein, sonst greift die Haftung nicht. Die sechs Monate bis zur Beweislastumkehr sind daher auch kein Freibrief für den Kunden. Apple garantiert mir dagegen bei sachgerechtem Gebrauch die Funktion des Gerätes bis zum Ende der Garantiezeit. Dies schließt auch einen erst in der Garantiezeit entstandenen Schaden ein. Das ist ein deutlicher Vorteil gegenüber der Sachmängelhaftung. Ich kann während der Laufzeit der Garantie ja selber entscheiden, ob ich den Händler wegen der Sachmängelhaftung, oder Apple wegen der Garantie in Anspruch nehme.

Ob jemandem bereit ist, für einen einjährige Erweiterung dieser freiwilligen Garantie 69 bis 349 Euronen auszugeben ist jedem selber überlassen. Ich selber mache das von der Nutzungsdauer abhängig: iPad habe ich jährlich gewechselt als kein AppleCare, iPhone im zweijährigem Mobilfunkvertragsrhythmus sofort mit AppleCare.
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#15

Also ich kann die Lobeshymnen bzgl. Apples Service nicht verstehen. Habe ein iPad 2 wegen Defekten Lautsprechern eingeschickt. iPad in TOP Zustand. Gerät kam unrepariert zurück:

Ihr Produkt (IPAD 2) wurde von Apple-Technikern überprüft, und es wurde festgestellt, dass der Schaden durch Unachtsamkeit oder Fehlbedienung verursacht wurde, welcher nicht von der Garantie, dem AppleCare Protection Plan oder einem Apple-Reparaturprogramm abgedeckt ist


......

Hat mich seeeehr sauer gemacht...
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#16

@Kinnison

Endlich jemand, der es verstanden hat.

Ich will noch hinzufügen, dass die Einführung der Gewährleistung damals schon einen kleinen Vorteil hatte, auch wenn es durch die Beweislastumkehr nach 6 Monaten anders aussieht.

Früher hatte man 6 Monate um einen Mangel zu reklamieren. Danach war definitiv Schluss, egal ob dieser nachweislich schon beim Kauf bestand.
Nach der Einführung der Gewährleistung wurde die Zeit zum Reagieren auf 2 Jahre verlängert. Man muss aber nach den 6 Monaten beweisen, dass der Fehler seit Anfang an bestand. Diese Möglichkeit gabs davor nicht.

Dass viele Leute davon ausgingen, dass nun der Händler die kompletten 2 Jahre gerade stehen muss und das auch für später entstandene Probleme, ist zwar sicherlich verstänflich aber falsch.

Man hat durch die Gewährleistung nix beschnitten oder eingeschränkt, man hat nur ein wenig mehr Spielraum zum Reklamieren gegeben. Das mag zwar enttäuschend im Sinne des Verbrauchers sein aber es ist keine Verschlechterung gegenüber vorher.

Das nur als Hintergrund, weil viele (zu Recht ?!?!) nicht mehr an die Gewährleistung (jetzt Sachmängelhaftung) glauben.

Mein Wunsch wäre es natürlich auch, dass Apple von sich aus 2 Jahre Garantie gibt und die Geräte günstiger anbietet und die Arbeiter besser bezahlt. Das Geld wäre ja da.
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#17

Outlaw, Kinnison:

Nur mal wieder zur Richtigstellung:

Die Beweislastumkehr gilt in den ersten sechs Monaten, nicht danach.

Ich weiß das Outlaw anderer Meinung ist, aber es ist nunmal so.

Mal wieder zur Erklärung:

In den ersten sechs Monaten müsste eigentlich der Käufer den Mangel beweisen, muss er aber aufgrund der in § 476 BGB normierten Vermutung gerade nicht, wenn es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt. Daher spricht man in den ersten sechs Monaten von Beweislastumkehr. Nach 6 Monaten gilt wieder die normale Regelung, dass der der was will auch beweisen muss.

Selbst wenn sich die Beweislast faktisch nach sechs Monaten wieder umkehrt, ist juristisch die eigentliche Beweislastumkehr in den ersten sechs Monaten zu sehen.
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#18

Was ist denn der Unterschied zwischen dem Käufer und dem, der etwas will. Ist das nicht die gleiche Person?
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#19

Ja genau. Der Käufer will Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung des Verkäufers.

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#20

Hi Ratio, danke für die Richtigstellung. Genauso meinte ich es, habe mich aber nicht korrekt ausgedrückt.
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