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Apple und der teure Nasenbruch
#41

Aber eines ist auch klar: Vor lauter Design wird oftmals völlig übersehen, das derlei Glasfronten vernünftig gekennzeichnet werden müssen. Es ist völlig normal, das ein Brillenträger bedingt durch seine lichtbrechenden Gläser vor den Augen eine Glasfront übersehen kann, und sich verletzt. Ebenso wie man eine Treppenstufe übersehen kann, wenn man unglücklich am Brillenrand langschaut.

Ist euch hier bestimmt noch nie passiert. Ihr seid alles kerngesunde junge Menschen......

Ihr Schadensersatz denken mit 1 Mio $ ist sicherlich nach unserem Verständnis zu hoch gegriffen. Aber dennoch bleibt im Kern die Sache ärgerlich. Hätte der Designer seine Glasfront ordentlich gekennzeichnet, dann wäre auch die Frau nicht zu Schaden gekommen.

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#42

Die Glasfront ist gekennzeichnet. Steht in Post 1.
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#43

Ich bin auch Brillenträger, aber so eine saubere Scheibe, das ich sie nicht sehe, habe ich noch nicht erlebt. Außerdem sagt mir auch der gesunde Menschenverstand, das so ein Gebäude wohl nicht einfach offen ist. Und wenn ich eine Scheibe mit Aufklebern zukleistern muss, dann kann ich mir das Glass gleich sparen. Und wenn die alte Dame so schlecht gucken kann, sollte sie lieber zu Hause bleiben, da sie damit auch eine Gefahr für andere darstellt.
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#44

Ist ohnehin merkwürdig. Wollte sie in den Applestore? Erwartet man bei apple keine Türen? Man sieht doch wohl die angrenzenden Fassaden selbst wenn man älter ist. Mehr als Gaunerei ist das auch nicht, selbst wenn sie damit durch kommt. Ich hoffe sie bleibt auf Ihren Anwaltskosten sitzen. So ein Blödsinn ist ja nicht zu fassen. Ich bin gestern an ner Aral Tankstelle hingefallen, weil die Ölspuren nicht gestreut haben. Am besten gleich zum Anwalt.
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#45

Das Thema geistert ja auf allen Seiten rum.

Mal ehrlich, wenn die Glasfront wirklich nur mit so mickrigen kleinen, weissen Strichleins gekennzeichnet ist, wie auf dem Bild in dem Link unten, dann kann mal wohl kaum von guter Kennzeichnung sprechen.

http://www.focus.de/digital/computer/app...28215.html

Und mal an alle die hier drauf rumhacken, dass es eine 82- oder 83-jährige Frau ist, die klagt: Würdet ihr euch auch so aufregen, wenn eine junge Frau die Klage eingereicht hätte. Zwinkern
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#46

Mal ganz abgesehen davon, dass ich mich nicht aufrege finde ich solche Klagen generell unnötig. Aber muss natürlich jeder selber wissen. Ist ja deren gutes Recht. Die Gesetze sind mal so und jeder kann sie ausschöpfen.

Nur für mich ist das kompletter Kappes.

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#47

hihi, wieso fühlst du dich dann angesprochen, wenn du dich nicht aufregst Smiley

Ich habe allerdings auch nicht gesagt, dass ich diese Klagen gut finde. Hier werden nur die Gerichte unnötig beschäftigt und Anwälte verdienen damit viel Geld.

Hier in Deutschland gibt es leider auch genug Nonsens-Klagen, die die Gerichte "verstopfen".
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#48

Ich warte auf den Tag an dem mir abends wenn ich im Bett liege und in iBooks lesen das iPad vor Müdigkeit aus den Händen rutscht und aufs Gesicht knallt.
Dann klage ich auch erstmal auf 1 Mio. Schmerzensgeld mit der Begründung das auf dem Display kein entsprechender Warnhinweis angebracht ist. Wacko

/irony off
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#49

(26.03.2012, 17:58)MaxHRO schrieb:  
(26.03.2012, 17:34)Xenia schrieb:  die für ihr Alter einen sehr forschen Schritt haben muss um sich an einer Glasfront die Nase brechen zu können,

Dafür muss man nicht besonders schnell sein. Einer Kundin ist das auch mal in einem meiner Läden passiert. Ich konnte von Glück reden, dass ich da war und sie mich und meine Laden mochte, sonst hätte da auch hier in Deutschland Ärger bedeutet. Zwar nicht gleich eine Million, aber genug, um Stress zu haben.



(26.03.2012, 17:34)Xenia schrieb:  das Pflaster auf die Nase klebte

Für eine gebrochene Nase braucht man mehr als ein Pflaster.


Liegt es daran, dass die Frau alt ist, eine Million Schmerzensgeld fordert oder weil Apple im Spiel ist, dass eine gebrochene Nase verniedlicht wird?
Die Million ist wahrlich etwas überzogen, aber in einem Land, wo man für heißen Kaffee (den man sich dann auch noch selber übergossen hat) eine Million Schmerzensgeld bekommt, ist die Summe dann doch völlig ok.

@MaxHRO. Welch Geistes Kind bist du denn? Oder bist du zufällig besagter Anwalt. Hier will keiner - ich betone KEINER - den Nasenbeinbruch einer alten Dame verharmlosen. Hier geht es eher um unverhältnismäßigkeit und das man offensichtlich manchen Menschen das Recht absprechen muss alleine auf die Straße zu gehen. Wenn jemand so alt und gebrechlich ist dann kommt mir der Gedanke das die Dame ohne Begleitung gar nicht hätte unterwegs sein dürfen, weil sie ein Gefahr für sich und andere dar stellt.

Und übrigens. das mit dem Pflaster auf der Nase habe ich eher ironisch verstanden. Und mitunter braucht man ausser ein paar Kopfschmerztabletten gar keine Behandlung wenn die Nase nicht gerade auf halb acht hängt.
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#50

Offenbar hast Du mindestens meinen letzten Satz nicht gelesen, oder schlimmer noch - nicht verstanden.


Es ist in den USA nun mal so, dass jede jeden auf jede Summe verklagen kann.
Gelegentlich bekommt er sogar Recht.

Was wir hier in Deutschland für Recht oder Unrecht halten, spielt dann dort doch keine Rolle.

Dass diese Verklagekultur auch hier langsam Einzug hält, sieht man daran, dass hier inzwischen auch jeder jeden wegen jeder Kleinigkeit verklagt. Siehe diese beknackten eBay Verklagereien, weil einer seine Auktion vorzeitig beendet und einer der Bieter meint, er hätte einen Schaden erlitten.


Und wenn Du dir hier den Thread mal durchliest, wirst Du ganz klar eine Tendenz dahingehend entdecken, dass alte Leute schon mal kein Recht haben, in einen Applestore zu gehen und Geld sowieso nicht gebrauchen können.
Hier sind etliche Beiträge, wo man sich fragen muss, warum Leute so denken - geschrieben haben sie es ja - es sind wahrlich verachtende Beiträge.

Die "Ironie" aus dem Eröffnungspost mag ja niedlich erscheinen, aber genau die hat die später folgenden Beiträge provoziert.
Ich bin mir nicht sicher, ob jemandes Unfall genug Potential bietet, um seine redaktionelle Ironie zu verbreiten - das ist aber Geschmacksache (De gustibus non est disputandum).


Wenn jemand eine öffentlich zugängliche Einrichtung betreibt, hat er nun mal dafür zu sorgen, dass davon keine Gefahr ausgeht.
In wie fern die Türen ausreichend (Betonung liegt auf ausreichend) gegen solche Unfälle gesichert sind, entscheidet doch letztlich dort ein Gericht - nicht nach deutschem Recht, sondern nach US-amerikanischem Recht.
Aber auch hier in Deutschland muss man haften, wenn von dem Haus, was man sein Eigen nennt, eine Gefahr ausging. Wenn ich in meinem Haus die Treppen nicht klar und gut begehbar halte, zahle ich für Schäden, die meinen Besuchern oder Besuchern meiner Mieter entstanden sind. Dafür hat man dann auch eine Versicherung - wenn man vorher weit genug gedacht hat.


Und um nun mal auf Deine Betonung zu kommen.
Mag sein, dass hier niemand den Nasenbeinbruch der alten Frau verharmlosen wollte, aber verunglimpfen mögen sie hier recht viele. Ob das nun an ihrem Alter liegt, der gebrochenen Nase oder daran, dass geklagt wird, ist eine andere Frage.
Selbst Du verunglimpfst diese Frau, sprichst ihr nach Deinem persönlichen Ermessen das Recht ab, sich frei zu bewegen - Du kennst sie gar nicht und die Einschätzung ihres Zustandes ist meiner Meinung nach aus dem Umstand, dass sie sich die Nase an einer Glastür brach, völlig unmöglich.

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