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„iPad 4G“: Australische Verbraucherschützer klagen gegen irreführenden Namen
#61

Vergeigt, ist das richtige Wort.
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#62

(28.03.2012, 21:20)Olli schrieb:  @ maxafe ich will nicht das jetzt der Thread völlig entgleitet, aber

Die Richtgeschwindigkeit aus § 3 Abs. 2 lit. c der StVO bezieht sich auf § 1 der BABRiGeschwV und empfiehlt(!) Fahrzeugen bis zu 3,5 t bei günstigen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen eine Geschwindigkeit von 130 km/h, sofern nicht durch andere Verkehrszeichen eingeschränkt.

Um bei deinem Beispiel mit der abgesperrten Strecke zu bleiben, die ich nicht brauche wohlgemerkt, kannst du das iPad Wifi +4G nehmen und in den USA nutzen im entsprechenden 4G Netz.

Und auch die angegebene Höchstgeschwindigkeit ist ein Produktmerkmal, wenn es um den Tatbestand der Täuschung im Zusammenhang mit irreführender Werbung geht und es als "Technischer Datenbestandteil" geht.

Aber ich lass das, freue mich auf ein Gerät, was es kann, wenn es hier soweit ist...

es sind einfach äpfen und birnen. sieh es doch ein.

1)
wenn ich ein auto kauf, und selber damit fahren will brauch ich einen führerschein - in der ausbildung lerne ich die Höchstgeschwindigkeit die mein land betrifft.

2)
Ist die Höchstgeschwindigkeit "allgemeines Wissen" d.h. der größte Teil eines Landes kennt diese unabhängig ob er einen führerschein besitzt.

3)
Ebenso ist es "allgemeines Wissen" dass Autos in der Regel technisch in der Lage sind schneller zu fahren als ein mögliches Höchstgeschwindigkeitslimit erlaubt.

und jetzt zum ipad...

NIEMAND egal ob unbedarft, oder apple fan oder technisch versierter user (abgesehen von einer sehr kleinen gruppe) hat bei oder nach der präsentation gewußt, dass 4G nicht in europa geht.
Es hat ein paar Tage gedauert, bis das etwas breinter durchgesickert ist...

es gibt auch stand heute noch apple kunden wie auch verkäufer die das noch nicht durchblickt haben.

die verbreitung von mobilfunkdatenübertraungsmöglichkieten ist defintiv kein allgemein wissen, deren verbreitung auch nicht und die unterschiedlichen frequenzen schon gar nicht.

es wird ein feature als key-feature beworben welches ich im standardfall NICHT nutzen kann.
das ist so nicht in ordnung.

um auf deinen auto vergleich zurückzukommen:

es würde passen, wenn Mercedes das atuo mit 250spitze bewirbt... aber z.b. in ö über gps geographisch auf 130runter regelt... und das steht ebenso NUR im kleingedruckten in der werbung stehen die 250. die sind ja möglich... in deutschland.

ich glaube das reicht aus, um einen aufschrei zu erzeugen... so und nicht anders ist es beim ipad... geht ja eh. aber ned bei dir.
d.h. wenn ich hier nicht apple-blind aggiere ist es eine frechheit.

apple weiß sehr wohl, dass sie weltweit verfolgt werden. wenn ich WILL kann ich auch beim ipad event bei 4g erwähnen, dass es nur in USA und Canada bei ausgewählten anbietern geht. dann gibt es keine diskussion... klingt nicht so toll ist aber die ganze warheit.
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#63

So, ich wiederhole es nocheinmal: Ein in der Werbung, Print wie visuell, angebotes Produkt, bringt Produktmerkmale mit, eine angegebene Hochgeschwindigkeit, in einem Prospekt unter Technische Daten, ist ein Wert (Merkmal), der in der Realität erfüllbar sein muss. Ähnlich z.B. Sprit-Verbrauchswerte, diese Angaben müssen zwingend stimmen. Werden hier fahrlässig (Irrtum) oder vorsätzlich (Täuschung) falsche Angaben gemacht, dann hat der Käufer einen Schadensanspruch bzw. einen Anspruch auf Entschädigung bzw. Nachbesserung.

Es steht in keinem Satz, dass das iPad in Deutschland 4G unterstützt, im Allgemeinen (anderes Land) aber möglich ist.

Das wir / ihr Euch eine amerikansche Produktpräsentation, eines für den amerikanischen Markt bestimmten Gerätes anschaut und nur noch 4G im Kleingedruckten sucht, kann Apple doch nicht zum Vorwurf gemacht werden.

Ich gebe jedem Recht und teile ebenso die Meinung, dass man sich viel Diskussionen ersparen hätte können, hätte man es auf der Keynote von vornherein gesagt. Ich finde einfach nur diesen Aufschrei nach gesetzlicher Entschädigung oder Abmahnung so deplaziert, weil ständig Begriffe fallen, die im hiesigen Sprachgebrauch nichts mit deren eigentlichen rechtlichen Bedeutung zu tun haben.

Und ich lass mich auch nicht als Apple blind bezeichnen, um es mit meiner Berliner Schnauze zu sagen "Et is mir ziemlich Rille Du Flitzpiepe" - ich kaufe ein Produkt, weil ich darin eine Bereicherung und es als Helfer des Alltags sehe und nicht weil Apple draufsteht. Zwinkern
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#64

Kopfschütteln bei deinen Argumenten, mehr fällt mir nicht ein.
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#65

Jedem seine Meinung.

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#66

@Olli
Merkst du nicht, das du dich über den Tellerrand zu weit hinaus lehnst. Ich gehe mal davon aus , das alle Käufer im "deutsch Sprachigen" TV die Übersetzung der Presentation angeschaut haben. Was schreibst du hier nun für einen Stuss das alle selbst Schuld sind die sich eine americanische Presentation anschauen? Lass es, mit deinen Argumenten. Fakt ist das ein Gerät auf der ganzen Welt beworben wird, auch Apple bezahlt für die Werbung, was aber bis auf einem Bruchteil auf dem Rest der Welt nur eingeschränkt betrieben werden kann. Es wurde aber hier schon öfter gesagt / geschrieben, wenn Apple soetwas verbockt wird es schön geredet, wenn andere Anbieter soetwas machen dann sind die unfähig.
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#67

[Bild: smiley_emoticons_muede.gif] [Bild: smiley_emoticons_gaehn.gif]

Was hat das denn bitte mit Stuss zu tun? Wir schauen uns eine Präsentation eines ameikanischen Produkts an und unsere Erwartungen werden nicht erfüllt, daraufhin macht sich Enttäuschung breit. Was das angeht, haben Sie es einfach verbockt.

Ich sträube mich einfach nur gegen die Aussage, dass hier jemand getäuscht werden soll. Nicht mehr und nicht weniger. Da fallen rechtliche Begriffe, die im Kontext einfach nicht passen.
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#68

Komisch, ich hab diese Präsentation gar nicht gesehen. Ich habe die nicht sehr glücklichen Werbeaussagen aus dem DEUTSCHEN Apple Store. Dort stand 4G und dass ich auf der ganzen Welt (oder so ähnlich) mit Highspeed surfen kann. Wie verteidigst Du das? Hab ich jetzt da auch einen Fehler gemacht?
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#69

Wer verteidigt das denn?
Es geht in erster Linie darum, dass hier mit juristischen Begriffen wie 'Arglistige Täuschung' und 'Betrug' geworfen wird von Leuten, die von der rechtlichen Einordnung keine Ahnung haben (das gilt auch für mich, ich bin ebenso wenig Jurist wie wohl alle anderen hier).
Natürlich hätte Apple deutlicher und früher heraus stellen müssen, dass LTE eben nur in Nordamerika und Kanada funktioniert.
Aber war das Unterlassen deshalb im rechtlichen Sinn Betrug oder arglistige Täuschung?

Übrigens werben auch viele Provider, die lediglich HSDPA anbieten, mit dem Wort Highspeed. 7.2MBit ist ja auch wirklich schnell und mehr als viele Haushalte via DSL haben.

Trotzdem zeigt sich natürlich, dass Formulierungen wie 'ultraschnell', die man jetzt auf der deutschen Seite findet, natürlich auf Schadensbegrenzung zielen, denn wenn man nicht gerade in Nordamerika oder Kanada ist, ist die maximale mobile Datenverbindung ja keinen Deut schneller als vorher beim iPad 2 und damit mitnichten ein werbewirksames Alleinstellungsmerkmal.
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#70

@ Grufty ich verteitige weder das Verhalten Apples, noch verheiße ich die Wortwahl auf der Internetseite für gut. Im Gegenteil, es hätte noch klarer gesagt werden sollen, denn die Erwartungshaltung an diese neue Technologie war schon im Vorfeld sehr hoch.

Aber ich versuche eben einfach mal über den Tellerrand hinaus zu schauen, um zu verstehen, warum man ein Gerät mit neuem Mobilfunkstandart erstmal nur regional begrenzt auf den Markt gibt.

Spätestens nach einem entsprechenden Endgerät hierzulande, egal welchen Herstellers, mit LTE, gibt es die gleiche Diskussion über die Mobilfunkbetreiber und deren Netzausbau und warum Heinz M. aus K. das nicht nutzen kann, weil es in seiner Region noch nicht verfügbar ist, der Netzbetreiber ihm aber trotzdem eine LTE Flat angeboten hat. Steht aber wiedermal im Kleingedruckten mit den Einschränkungen.

Und die Einschränkungen (die lieben kleinen Zahlen hinter den Werten) sind meist erst auf den 2.ten Blick zu erkennen. Leider. Da sollten Verbraucherschützer aktiv werden.Und dazu gehört auch Apples Deklarierung.
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#71

Dann weis aber Heinz M. aus K. das er es in anderen Regionen nutzen kann, und nicht den Kontinent verlassen muß.
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#72

Daumen hoch Zwinkern
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#73

Ich wollte unter anderem auch nur darauf hinweisen, dass nicht jeder die Info aus der Präsentation hat. Ich weiß auch, dass ich kein Jurist bin, aber ich kann mir trotzdem eine eigene Meinung bilden. Ich kann sagen, welchen Eindruck die Werbung bei mir hinterlassen hat. Bei der Opel Werbung mit lebenslanger Garantie gab,s ja auch Ärger. Meines Erachtens zurecht.
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#74

ich hab mir jetzt nicht den ganzen thread durchgelesen weil auch viel flame dabei ist ....


was mich aber wundert, apple verbaut den broadcom universalchip für gsm/umts/gps/bluetooth/lte der auch die europaischen und austrahlischen frequenzen kann.......
der chip wird in samsungs und lgs verbaut die in deutschland das vorhandene lte unterstützen.

vielleicht gibts ja ein softwareupdate das die fehlenden/gesperrten frequenzen freigibt?
beim 4s hats zuerst auch geheissen das 3g nicht deaktivierbar sei, warum sollte ein universalchip also nicht auch freischaltbar sein?

:-)
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#75

@ Xenia, weil du permanent auf meiner "arglistigen Täuschung" herumtrampelst kurz extra für dich zur Info, damit du weißt woher dies stammt:

Ebay-Anwälte nennen dies so, wenn absichtlich und bewußt in großen Lettern etwas in der Produktbeschreibung steht und dies danach im Kleingedruckten widerrufen wird.
Nichts anderes macht Apple!
Und das dies NICHT bewußt geschehen, dass glaubt genau kein Mensch.
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#76

[Bild: smiley_emoticons_kinggrin_anbeten.gif]

vielen Dank für die Aufklärung.

Quelle
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#77

Olli... du wirst zum kindergarten, schon bemerkt?
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#78

[Bild: smiley_emoticons_unknownauthor_lookaround.gif] ich habe immer ein Lachen im Gesicht Biggrin

seid doch nicht immer gleich so verbissen, oder fühlt Euch persönlich angegriffen. Ich kenn Euch nicht und Ihr mich nicht - ist schwer, dass so vor einem Monitor einzuschätzen, wenn man über ein Thema witzelt.

[Editiert, um nicht noch mehr abzudriften..]

Der Thread ist hier durch, glaub ich ....
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#79

@nicerl:
'deine' arglistige Täuschung? Ich hätte nicht mal mehr sagen können, wer diesen Terminus benutzt hat.
Wie man ihn definiert, weiß ich - was ich nicht weiß, ist, ob der rechtliche Tatbestand der Arglistigen Täuschung durch diese Werbung gegeben ist.

Ansonsten gebe ich Olli recht, man muss nicht immer gleich alles so verbissen sehen und v.a. nicht direkt alles persönlich nehmen.
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