Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

Recht auf neu verpacktes iPhone?
#1

Hallo,

mein iPhone wurde am 14.Januar registriert. Jedoch habe ich jetz das Problem das sich das iPhone nicht ausschalten lässt. Mehrere Wiederherstellungen(ohne backup), ohne Erfolg. Außerdme kann ich die Lautstärke nichtmehr ändern. Habe ich recht auf ein neues iPhone in OVP, da die war doch irgendwas mit 14 Tage recht auf reklamation? oder kriege ich ein refurbished?
Zitieren
#2

Ja, bekommst ein neues in OVP.
Zitieren
#3

Hast Du es direkt bei Apple gekauft ? Dann ja...
Zitieren
#4

Nein, ich habe es von eBay gekauft. Der Verkäufer hatte es im November bei eplus bekommen
Zitieren
#5

dann gibts über Apple mit Sicherheit ein refurbished Gerät zurück.
Zitieren
#6

Wobei die Geräte auch nicht schlimmer sind als die neuen Rofl
Zitieren
#7

Ja, aber wenn ich ein Gerät gerade mal fast 2 Wochen besitze und einige Fehler auftreten, die ich nicht verursacht habe, und dann ein Gerät zu bekommen, was schon zurückgegeben wurde... naja ^^
Zitieren
#8

Für Apple wurde das Gerät aber in November gekauft. Wenn Du es online in einem Shop kaufst, dann hast Du 2-4 wöchiges Rückgaberecht.
Zitieren
#9

Dann versuche es halt beim Verkäufer(eBay) zurück zu geben.

Wird eh nicht klappen.
Zitieren
#10

Na, ich verkaufe es dann einfach Smiley. Danke für eure (schnellen) Antworten!!
Zitieren
#11

(27.01.2013, 17:26)tanerffm schrieb:  Ja, aber wenn ich ein Gerät gerade mal fast 2 Wochen besitze und einige Fehler auftreten, die ich nicht verursacht habe, und dann ein Gerät zu bekommen, was schon zurückgegeben wurde... naja ^^
Hey, das Gerät ist jetzt fast 3 Monate alt. Sei doch froh wenn Du ein Refurb bekommst. Woanders würdest Du in diesem Fall evtl. im Regen stehen.

Ich habe meine Meinung. Verwirren Sie mich bitte nicht mit Tatsachen!
Zitieren
#12

Wie kommst du den darauf, dass ich woanders im Regen stehen würde?
Zitieren
#13

Wo anders würde es mit sicherheit wenn überhaupt nur repariert werden, würdest bestimmt 3 wochen ohne handy da stehen, und im schlimsten Fall würde es unrepariert zurück kommen mit der begründung das es nicht unter die Garantie fällt weil es angeblich selbst verschuldet sei...
Zitieren
#14

Häh du verkaufst lieber ein defektes Gerät und machst Verlust als ein einwandfreies refurb zu bekommen?
Zitieren
#15

nimm ein Refrub sind genauso gut wie ein Ovp meistens sogar besser .
Zitieren
#16

(27.01.2013, 17:27)aciid schrieb:  Für Apple wurde das Gerät aber in November gekauft. Wenn Du es online in einem Shop kaufst, dann hast Du 2-4 wöchiges Rückgaberecht.

Ich dachte die Garantie zählt ab Aktivierung ? Wenn ich es Online bestelle und auf der Post liegt es eine Woche, ist ja dann 1 Woche schon vergangen. Oder ist es da ab Lieferdatum ?
Zitieren
#17

Garantie ab Aktivierung, Rückgaberecht mit Erhalt der Widerrufsbelehrung aber nicht vor Erhalt der Ware.
Zitieren
#18

Ich denke es handelt sich um einen Privatverkauf und das Gerät war schon aktiviert.
Zitieren
#19

Hier nochmal zum nachlesen Jungs! Smiley

Klick

oder hier

Klick 2
Zitieren




Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste