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iPhone 5 Einzelteile Umtausch
#41

Wäre ein Versuch wert, wenn viel los ist .... BiggrinBiggrin
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#42

Habe auch schon Kontakt aufgenommen mit der Hotline,
Falls die Versicherung der meiner Meinung nach schlechte Kostenvoranschlag reicht, ist alles ok. Falls nicht, holt UPS mein Handy ab und geht zur genauen Prüfung nach Holland. Dann bekommt die Versicherung einen detaillierten Kostenvoranschlag laut Apple.

Abwarten und Tee trinken.
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#43

Was für eine Versicherung hast Du denn?
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#44

r+v Versicherung
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#45

Gut und was für eine? Hausrat ist dafür nicht zuständig.
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#46

Das würde mich auch mal interessieren... Hast du eine Handyversicherung abgeschlossen? Wenn nicht dann zahlt dir deine Versicherung das eh nicht, da es ein selbstverursachter Schaden ist.
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#47

Haftpflicht, das ist nicht meine Versicherung sondern von einer Bekannten, der mein Handy aus dem Balkon gefallen ist.
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#48

Kicher, naja....
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#49

Nanana... Pruefung

Im ersten Post hast du aber noch geschrieben, dass es dir vom Balkon gefallen ist...
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#50

Wollte es kurz halten, denn meine Frage war eine andere... :-)
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#51

Wieso hatte deine "Bekannte" dein Handy in der Hand? Hast du es ihr bereitwillig gegeben? Die Frage hat einen Hintergrund, von daher bitte beantworten Zwinkern
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#52

Weil sie damit gespielt hat, und ja warum soll ich es ihr nicht erlauben?
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#53

Weil sie sich es in dem Moment geliehen hat. In den allermeisten Verträgen sind geliehene, gemietete und gepachtete Sachen nicht mitversichert.
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#54

Meine Frau hatte im Studium Versicherungsrecht: Sobald du jemanden aus eigenem Willen eine Sache überlässt, gehst du freiwillig das Risiko ein, dass diese Person die ihr überlassene Sache beschädigt. Darauf berufen sich die meisten Versicherungen in der Schadenregulierung. Von daher: Viel viel Glück Biggrin
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#55

@polish
Danke für die Info.
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#56

@Kaefer
Danke dir auch.
Mal schauen, was die Versicherung sagt.
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#57

Ups, wo ist denn mein Beitrag nun schon wieder hin?
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#58

Tips zum Betrugsversuch werden hier nicht gerne gesehen!
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#59

In dem Fall ist es aber nicht geliehen. Das geliehen Sachen nicht versichert sind, ist soweit richtig, aber nur weil er bspw. mal ein Foto zeigt, hat er das Handy noch lange nicht verliehen.

Ist natürlich alles immer Auslegungssache, aber ich habe noch nie davon gehört, dass eine Versicherung einen Schaden abgelehnt hat, weil jemand bspw. ein Handy genommen hat, um z.B. eine Nachricht zu lesen, oder ein Foto anzusehen.
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#60

@Acid ???????????????????
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