Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

iPhone 5 Umtausch - Beweislastumkehr?
#21

@Bastuck
das kann so nicht sein, auch wenn es fehlerfrei ist und mir nach 3 Woche die schwarze Farbe abgeht ist das Gerät nich einwandfrei verarbeitet.Was machst Du den wenn Du Dir ein Fabrik neues Auto kaufst und nach 3Wochen blättert der Lack ab??Auto wird auf Garantie repariert,nach 2 Wochen blättert es wieder ab und dann??
Zitieren
#22

Wenn du unterschrieben hast, dass du nicht mehr wegen "optischer Mängel" tauschst hast du eben Pech gehabt.

Der Wisch kann und muss als "Zusatzvereinbarung" gewertet werden. Sowas ist ärgerlich, aber zulässig.
Zitieren
#23

Tja er konnte aber trotzdem tauschen... Was ich übrigens gut finde
Zitieren
#24

Er hat ja auch nicht wegen optischer Mängel getauscht, sondern wegen defekter Hardware...
Zitieren
#25

Ich zweifle dran ob die das überhaupt gemerkt hätten
Zitieren
#26

Hab am Samstag auch einen Termin im Store wegen kosmetischen Mängeln,ich werde bestimmt nichts unterschreiben
Zitieren
#27

@Umberto Ob es richtig ist oder nicht, möchte und kann ich nicht beurteilen. Ich wollte nur erläutern, welcher Zweck mit diesem Zettel erreicht werden soll und oberflächlich gedacht macht es ja Sinn. Wenn man aber an zukünftige Folgen denkt...
Wenn du den Post #9 liest, sollte er dort unterschreiben, dass der sichtbare Zustand des Geräts in Ordnung ist. Dort steht nicht, dass zukünftige (auch optische Mängel ausgeschlossen sind oder werden.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema / Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag



Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 3 Gast/Gäste