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Wenn ihr Euch weiter selbst zitiert, dann geht auch der Thread ins Nirvana ... Schade, ich dachte das führt zu was ..
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Ob solche Verträge ein Richter entscheiden muss oder nicht auch AGB
Mit einer Unterschrift wird doch vom Käufer dieses angenommen
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Fakt ist, du kannst ein Produkt erst verkaufen, wenn es dein Eigentum ist, solange es finanziert ist, ist es Eigentum des Geldgebers.
Straftat, nach der bestraft wird, wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet.
Sie ist in § 246 des Strafgesetzbuches StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bedroht.
Voraussetzungen:
Tatobjekt muss eine fremde bewegliche Sache sein.
Sie darf also weder im Alleineigentum des Täters stehen, noch herrenlos sein.
Bei der Tathandlung muss es sich um eine Zueignung handeln.
Der Täter muss sich dafür eine eigentümerähnliche Position anmaßen.
Dafür ist es erforderlich, dass er sich nach außen so verhält, als würde ihm die Sache gehören (z. B. durch Veräußerung).
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10.10.2013, 22:35
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.10.2013, 22:37 von
Bobby-2013.)
Es ist genau diese nicht Verfolgung weil es sich nicht Lohnt
Weil es gibt ja suche Tausende von Menschen die ein Vertrag unterschreiben und ein Vergünsgtigtes Handy bekommen
und dann irgendwann den Vertrag nicht einhalten und weiter Zahlen
Da wird das Handy auch nicht zürück verlangt
Weil die Anbieter anscheinend kein Interesse daran haben
Und nur Ihr Geld wollen
Das heißt aber nicht das dieses Rechtens ist denke ich
Noch etwas
Bin gelernter Automobilkaufmann
In der Schule ist uns gesagt worden das bis zur vollen Bezahlung es nicht das Eigentum ist