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Nachtrag zum Verkauf von finanzierten Geräten
#61

(10.10.2013, 22:14)Alex78 schrieb:  @Nahenil
Noch einmal extra für Dich:
Im Vertrag steht, dass die AGB Vestandteil des Vertrages sind.
In den AGB ist der Eigentumsvorbehalt eindeutig geregelt.

Was genau verstehst Du daran nicht?
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#62

@Nahenil wer bist du um dies vorzuhalten. Bei uns ist es eindeutig geregelt, was Besitz, Eigentum und Eigentumsvorbehalt regelt.
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#63

Wenn ihr Euch weiter selbst zitiert, dann geht auch der Thread ins Nirvana ... Schade, ich dachte das führt zu was ..
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#64

@franz70
Wahrscheinlich wohnt er in Timbuktu, und dort ist die Rechtslage eine andere.....
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#65

@Alex78 Wäre es Unterschlagung, dann würde es mindestens einen Fall geben. Sehr wahrscheinlich auch mehrere Fälle. Es ist keine Unterschlagung, weil der Käufer das Gerät abbezahlt. Er bringt eine Gegenleistung dafür. Das hat mit Unterschlagung überhaupt nichts zu tun. Mal ganz abgesehen davon, dass o2 viel in den Verträgen rein schreiben kann, wenn der Tag lang ist. Das bedeutet noch lange nicht, dass es juristisch korrekt ist. Bevor man hier überhaupt von Unterschlagung redet müsste man diese Passage erst mal juristisch prüfen lassen.
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#66

@Nahenil
Du bist einfach genial... Rofl
BITTE BITTE WERD ANWALT !!! rofl2
Ich brech ab... Lol
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#67

@Olli wird wohl (leider) am besten sein...
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#68

@Olli
Sorry, aber da @Nahenil immer wieder nur dieselbe These zum Besten gibt, bekommt er auch von mir immer nur dieselbe Antwort.
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#69

Ob solche Verträge ein Richter entscheiden muss oder nicht auch AGB

Mit einer Unterschrift wird doch vom Käufer dieses angenommen
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#70

@M.T. ein Strafverfahren kostet aber nun mal deutlich mehr, als ein simples iPhone als Verlust abzuschreiben! Unter einigen tausend Euro streben wir in der Arbeit gar keine Klagen mehr an!

Rentiert sich einfach nicht!
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#71

@Alex78 @Hulk Holger ich geh jetzt ins Bett, versucht Euch nicht allzu sehr an den Hals zu gehen Yawn
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#72

@Alex78
M.T. ist da auch zu nennen, bei dem das genau der selbe Fall ist. Smiley
Und rechtlich belegte Zitate bringen bei den beiden auch nichts, ist ja eh alles nicht auf's Wort genau auf die Finanzierung bei o2 bezogen, sondern nur generell und was generell gemeint ist ist ja nicht so, als wäre es dennoch rechtlich korrekt... Popcorn
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#73

Ich gebs langsam auf Smiley
Die AGBs sagen gar nichts aus und der Vertrag liegt nicht vor, noch ist klar, ob O2 dich in dem Eigentumsrecht beschneiden darf. Die Eigentumsvorbehaltklausel muss nicht unbedingt gültig sein, scheißegal ob es in dem Vertrag steht, denn auch die Konsumenten haben rechte, wenn gewisse beschnitten werden sollen, stellt sich ein Richter schnell auf die Seite des "Täters". Aber das peilt ja anscheinend keiner, nur weil es in den tollen AGBs steht nicht rechtskräftig sein muss. Wenn ich einen Vertrag unterschreibe der besagt, dass ich öffentlich meinen Hodensack schwingen lassen soll, muss ich das auch nicht tun. Mal so als arg überspitztes Beispiel Zwinkern
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#74

@Bobby-2013 Deshalb sind einzelne Passagen noch lange nicht gültig. Wie Nahenil schon sagte muss der Vertrag geltendem Recht entsprechen. Und das gilt zu prüfen. In Mietverträgen gibt es reihenweise Passagen, die vor Gericht keinen Bestand haben. Obwohl man es unterschrieben hat. Spielt keine Rolle.
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#75

@M.T.
Wie ich schon geschrieben hatte:
Eine Firma wie O2 hat kein Interesse an Strafverfolgung. Die wollen nur ihr Geld.
Und solange die keine Anzeige machen, gibt es auch keine Strafverfolgung.

@Olli
Hä?
Hulk, Chucks und ich sind uns doch einig.....
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#76

@Alex78 Wie ich bereits sagte ist noch gar nicht geklärt, ob es sich um Unterschlagung handelt. Das Spiel unterbreche ich jetzt. Ihr habt keine Ahnung. Und davon eine ganze Menge. Ich gehe schlafen.
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#77

Fakt ist, du kannst ein Produkt erst verkaufen, wenn es dein Eigentum ist, solange es finanziert ist, ist es Eigentum des Geldgebers.
Straftat, nach der bestraft wird, wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet.
Sie ist in § 246 des Strafgesetzbuches StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bedroht.

Voraussetzungen:

Tatobjekt muss eine fremde bewegliche Sache sein.
Sie darf also weder im Alleineigentum des Täters stehen, noch herrenlos sein.

Bei der Tathandlung muss es sich um eine Zueignung handeln.
Der Täter muss sich dafür eine eigentümerähnliche Position anmaßen.
Dafür ist es erforderlich, dass er sich nach außen so verhält, als würde ihm die Sache gehören (z. B. durch Veräußerung).
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#78

@Nahenil
Es ist kein Vorbehalt, sondern einfach so, dass das Gerät erst dir gehört, wenn du es bezahlt hast, nicht, wenn du unterschreibst es zu bezahlen.
Jetzt verständlich?
Verkaufst du dein Auto und der "Käufer" unterschreibt, zahlt aber erst mal nur an, also nicht den vollen Preis, gehört das Auto dann trotzdem schon ihm?
Nein, weil es noch nicht vollständig bezahlt ist.
Und nichts anderes ist es bei einer Firma wie o2 und einem Handy.
Umgangssprachlich genug erklärt? Popcorn
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#79

@Nahenil
Du möchtest also sagen, dass die Formulierung "Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum" nicht rechtsgültig ist?
Eine Formulierung, die z.B. an jeder Zapfsäule steht? Die juristischen Abteilungen von Konzernen wie Aral, BP etc haben also keine Ahnung, verwenden eine nicht gültige Klausel, und nur Du hast als einziger den Durchblick und das kapiert?
Ja ne, ist klar....
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#80

Es ist genau diese nicht Verfolgung weil es sich nicht Lohnt

Weil es gibt ja suche Tausende von Menschen die ein Vertrag unterschreiben und ein Vergünsgtigtes Handy bekommen
und dann irgendwann den Vertrag nicht einhalten und weiter Zahlen
Da wird das Handy auch nicht zürück verlangt
Weil die Anbieter anscheinend kein Interesse daran haben
Und nur Ihr Geld wollen

Das heißt aber nicht das dieses Rechtens ist denke ich

Noch etwas
Bin gelernter Automobilkaufmann
In der Schule ist uns gesagt worden das bis zur vollen Bezahlung es nicht das Eigentum ist
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