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Nachtrag zum Verkauf von finanzierten Geräten
#81

@M.T.
Wenn du den Gesetzestext nicht verstehst, dann frage ich mich, wie du UNS als unwissend darstellen kannst? Zwinkern
Denn im vorher angeführten Gesetzestext steht eindeutig, was unter "Unterschlagung" zu verstehen ist.
Aber es ist tatsächlich besser, wenn du schlafen gehst, dann haben wir wenigstens einen weniger, der meint, Recht zu haben... Smiley
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#82

@M.T. wenn der eigentumsvorbehalt rechtmäßig vereinbart wurde handelt es sich um Unterschlagung.

Wenn ich nun natürlich so viele Gründe anführe, warum dies nicht rechtmäßig geschehen ist, führst du die Diskussion natürlich ad absurdum.

Da von uns keiner Richter ist muss natürlich davon ausgegangen werden, dass der eigentumsvorbehalt rechtmäßig ist!
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#83

(10.10.2013, 22:33)franz70 schrieb:  Fakt ist, du kannst ein Produkt erst verkaufen, wenn es dein Eigentum ist, solange es finanziert ist, ist es Eigentum des Geldgebers.
Falls du das denkst, macht schon jede Diskussion keinen Sinn mehr. Das ist nämlich Schwachsinn zum Quadrat. Es hängt einzig und alleine vom Kaufvertrag (nicht AGB) ab und diesen haben wir nicht vorliegen.
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#84

@Nahenil
Kannst Du es nicht verstehen? Willst Du es nicht verstehen?

(10.10.2013, 22:14)Alex78 schrieb:  @Nahenil
Noch einmal extra für Dich:
Im Vertrag steht, dass die AGB Vestandteil des Vertrages sind.
In den AGB ist der Eigentumsvorbehalt eindeutig geregelt.

Was genau verstehst Du daran nicht?
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#85

(10.10.2013, 22:39)Alex78 schrieb:  @Nahenil
Kannst Du es nicht verstehen? Willst Du es nicht verstehen?

@Nahenil
Oder möchtest du vielleicht ein Knäckebrot!? Huh

PopcornPopcornPopcorn
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#86

Ich habe sehr wohl verstanden, dass du zu flach denkst und denkst alles was auf dem Papier steht welches du unterschreibst ist rechtskräftig, was aber ein Irtum ist. Danke der Nachfrage. Auch frage ich mich, woher du den Käufervertrag hast. Ach ja du kennst die ja auswendig.
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#87

@Nahenil
Du glaubst ja nicht mal denjenigen, die selbst schon mehrere Geräte so finanziert haben, also wie sollen wir dir denn noch sagen, dass du MEINST, Recht zu haben, in Wirklichkeit aber Unrecht hast!? Popcorn
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#88

@Nahenil da nur ein Richter über Rechtmäßigkeit Entscheiden kann, muss man nun erstmal von der Rechtmäßigkeit ausgehen. Bestehen Zweifel kann man dies ja gerne überprüfen lassen.

Deshalb gehe ich in dem hier aufgeführten Beispiel eben auch von einem rechtmäßig vereinbarten eigentumsvorbehalt aus!
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#89

(10.10.2013, 22:42)Nahenil schrieb:  Auch frage ich mich, woher du den Käufervertrag hast.

Weil ich lange genug für O2 gearbeitet habe, und tausende von den Dingern ausgefüllt habe.

Das ist übrigend der Original-Text aus dem Vertrag:

10. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Für den Kaufvertrag gelten die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG. Hinweis: Vorgenannte Bedingungen erhalten Sie mit diesem Kaufvertrag ausgehändigt und liegen zusätzlich in den Geschäftsstellen der Telefónica Germany zur Einsicht- und Mitnahme aus.


Und zusätzlich zu dem Vertrag und den AGB erhält der Kunde noch eine Rechnung, auf der wiederum der Passus "Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum" zu finden ist.

Edit: Und übrigens, es heisst "Kaufvertrag" und nicht "Käufervertrag".
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#90

@Nahenil ich bin's raus und lasse jeden Glauben was er will. Ich habe ein Gerüst aus meinem Lager entrümpelt was mir nicht gehörte, und zu dem Zeitpunkt keiner den Besitzer kannte. Ich wurde zu 5.000 DM Strafe verurteilt nach LG NBG mit der Begründung ich hätte den Besitz öffentlich machen müssen. Ich darf nicht einfach was entsorgen, was mir nicht gehört. Nachzulesen AG Nürnberg.
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#91

(10.10.2013, 22:48)Alex78 schrieb:  Und zusätzlich zu dem Vertrag und den AGB erhält der Kunde noch eine Rechnung, auf der wiederum der Passus "Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum" zu finden ist.

Davon könnte ich sogar ein Foto machen, denn die Rechnung habe ich gerade zur Hand. Zwinkern
Aber selbst das wird ihm nicht reichen, ist ja alles an den Haaren herbeigezogen und eh nicht rechtsgültig, weil das kann ja jeder schreiben und so... Popcorn
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#92

Ich kann schlecht unrecht haben, da ich lediglich behaupte, dass wir nicht wissen KÖNNEN ob O2 die Eigentumsrechte hat. Und wir haben außerdem den Vertrag nicht vorliegen. Und wir wissen nicht, ob es rechtskräftig wäre. Warum glaubt ihr denn würde O2 den Verkäufer nicht verklagen? Einfach weil sie nicht vor Gericht wollen, wo es passieren KANN, dass der Konsument Recht bekommt, dass kommt dann möglicherweise an die öffentlich und jeder weiß, woran er sich nicht zu halten hat. Es ist auch kein Fall bekannt wo Apple die Garantie verweigert hat, weil ein JB auf dem gerät hat, mal als Beispiel. Warum? Weil derjenige vor Gericht könnte und wenn das Gericht entscheidet, dass man nur aufgrund von Softwaremanipulation die keinen Einfluss auf die Hardware hat, die Garantie NICHT verwehrt bekommen darf, nun dann hat Apple insofern ein Problem, dass mehr Leute einen JB durchführen würden. Kulanz ist das nicht.
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#93

Die Diskussion dreht sich eh nur im Kreis, wenn die Argumente ausgehen ist einfach immer alles rechtsungültig...

@Nahenil weil es mit hohen Kosten verbunden ist, die sich nicht rentieren!
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#94

Closed .....
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#95

(10.10.2013, 22:52)Nahenil schrieb:  IUnd wir haben außerdem den Vertrag nicht vorliegen

So langsam regst Du mich auf!
Dir habe ich doch extra die entsprechende Stelle aus dem Vertrag gepostet!
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#96

Das war schon sehr früh ein Argument. Ihr sagt, weil es schwarz auf Weiß wo steht (was unklar ist) ist es gültig, ich sage, dass das zu klären wäre. Mein Gott, dass hat nichts mit fehlenden Argumenten zu tun. Ich habe selbst die Erfahrung gemacht, dass ich was unterschrieben habe, wo (glücklicherweise) die hälfte nicht rechtskräftig war, weil sie gegen geltendes recht verstoßen hat...
Also.
Alex wir wollen doch nicht, dass sich jemand aufregt Rose
Nur kannst du den Vertrag nicht haben, oder warst du beim unterzeichnen dabei?
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#97

@Alex78 du kannst ja jetzt alles schreiben was du willst... Zwinkern
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#98

(10.10.2013, 22:52)Nahenil schrieb:  Warum glaubt ihr denn würde O2 den Verkäufer nicht verklagen?

Weil O2 nur sein Geld sehen will.
Die schicken ne Mahnung, dann Mahnbescheid, Gerichtsvollzieher.
Dazu ist keine Klage notwendig.



@Hulk Holger
Das konnte ich vorher schon.
Die meisten hier sind vor lauter Rechthaberei so blind, dass sie gar nicht mehr lesen, was gepostet wird....
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#99

Genau und ob du es glaubst oder nicht, dann schicke ich ne Mahnung und erkläre, dass ich bei weiteren Belästigungen rechtliche Schritte einleiten werde. Habe ich bei einem Stromanbieter gemacht, da dieser rechtswidrig gehandelt hat und die waren ganz schnell leise.
Glaub mir einfach, dass sehr viele Mahnungen verschickt werden, auch wenn der Absender im Unrecht ist. Die meisten wehren sich einfach nicht.
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(10.10.2013, 22:57)Nahenil schrieb:  Ich habe selbst die Erfahrung gemacht, dass ich was unterschrieben habe, wo (glücklicherweise) die hälfte nicht rechtskräftig war, weil sie gegen geltendes recht verstoßen hat...

Das sagt doch alles, Sorry.
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