Ende Oktober diesen Jahres hat die Telekom vor dem Landgericht Köln gegen die Verbraucherzentrale NRW eine erste Niederlage bezüglich ihrer Drosselungspläne einstecken müssen (wir berichteten). Die entsprechende Vertragsklausel wurde durch das Gericht für unzulässig erklärt. Zur Begründung wurde angeführt, dass der Kunde mit dem Begriff Flatrate einen Festpreis für eine bestimmte Surfgeschwindigkeit verbinde und nicht mit Einschränkungen rechne. Des Weiteren sieht das Gericht eine "unangemessene Benachteiligung" der Kunden, da bei Verträgen mit besonders hohen Geschwindigkeiten nach der Drosselung weniger als zehn Prozent des vereinbarten Tempos erreicht werden.
Heute nimmt die Telekom unter dem Stichwort "Mehr Transparenz für unsere Kunden" auf ihrem Blog Stellung. So heißt es dort: "Wir haben das Urteil als Anlass genommen, über unsere Tarife und Kundenkommunikation grundsätzlich noch einmal nachzudenken und einige Weichen neu zu stellen. Wir werden unsere Produkte und unsere Kommunikation in Zukunft transparenter und einfacher machen." Die Telekom wird demnach in einem ersten Schritt das Urteil akzeptieren und keine Berufung einlegen. Doch, was heißt das nun genau?
Alle Kunden, die bereits einen Vertrag mit einer Drosselung eingegangen sind, sind davon nicht mehr betroffen. Ein weiterer Schritt ist nicht notwendig, die Kunden werden schriftlich darüber informiert, dass die durch das Gericht für unzulässig erklärte Klausel ab dem 05. Dezember 2013 ersatzlos gestrichen wird.
Des Weiteren sollen, wie oben bereits erwähnt, die Angebote transparenter gestaltet werden. Die Bandbreitenkorridore sollen demnach enger gefasst werden. Auf "Bis zu"-Angaben kann jedoch auf Grund der technischen Gegebenheiten nicht verzichtet werden. Als Beispiel werden hier unter anderem die Kupferkabel angeführt, die mit jedem Meter die maximal erreichbare Geschwindigkeit reduzieren. Durch den Breitbandausbau sollen diese Kabel jedoch durch Glasfaserkabel ersetzt werden, die eine höhere Geschwindigkeit ermöglichen.
Außerdem möchte die Telekom stärker auf die Anforderungen und Wünsche der Kunden eingehen: "Für uns bedeutet das auch, dass wir neben den heutigen Flatrates im Festnetz in Zukunft Volumentarife anbieten wollen, die günstiger sind. Wer eine echte Flatrate will, bekommt mehr Leistung und wird dafür auch bereit sein, mehr zu bezahlen."
Die Drosselung bestimmter Tarife ist demnach noch nicht vom Tisch. Die Telekom begründet diese Tarifdifferenzierung mit dem steigendem Datenaufkommen. Das weltweite Datenvolumen hat sich in den vergangenen fünf Jahren vervierfacht und soll sich bis 2017 noch einmal verdreifachen. Das Volumen liegt dann bei 1,4 Zettabyte - diese Zahl hat 21 Nullen. "Wir müssen unsere Netze deshalb ausbauen und tun das auch: Allein in den nächsten Jahren investieren wir sechs Milliarden Euro in den Infrastrukturausbau. Als Unternehmen brauchen wir eine Chance, diese Investitionen zurückverdienen zu können. Auch das gehört zur Fairness."
Es bleibt also abzuwarten, wie sich die Preise der Telekom und der anderen Anbieter in den nächsten Jahren entwickeln.
Heute nimmt die Telekom unter dem Stichwort "Mehr Transparenz für unsere Kunden" auf ihrem Blog Stellung. So heißt es dort: "Wir haben das Urteil als Anlass genommen, über unsere Tarife und Kundenkommunikation grundsätzlich noch einmal nachzudenken und einige Weichen neu zu stellen. Wir werden unsere Produkte und unsere Kommunikation in Zukunft transparenter und einfacher machen." Die Telekom wird demnach in einem ersten Schritt das Urteil akzeptieren und keine Berufung einlegen. Doch, was heißt das nun genau?
Alle Kunden, die bereits einen Vertrag mit einer Drosselung eingegangen sind, sind davon nicht mehr betroffen. Ein weiterer Schritt ist nicht notwendig, die Kunden werden schriftlich darüber informiert, dass die durch das Gericht für unzulässig erklärte Klausel ab dem 05. Dezember 2013 ersatzlos gestrichen wird.
Des Weiteren sollen, wie oben bereits erwähnt, die Angebote transparenter gestaltet werden. Die Bandbreitenkorridore sollen demnach enger gefasst werden. Auf "Bis zu"-Angaben kann jedoch auf Grund der technischen Gegebenheiten nicht verzichtet werden. Als Beispiel werden hier unter anderem die Kupferkabel angeführt, die mit jedem Meter die maximal erreichbare Geschwindigkeit reduzieren. Durch den Breitbandausbau sollen diese Kabel jedoch durch Glasfaserkabel ersetzt werden, die eine höhere Geschwindigkeit ermöglichen.
Außerdem möchte die Telekom stärker auf die Anforderungen und Wünsche der Kunden eingehen: "Für uns bedeutet das auch, dass wir neben den heutigen Flatrates im Festnetz in Zukunft Volumentarife anbieten wollen, die günstiger sind. Wer eine echte Flatrate will, bekommt mehr Leistung und wird dafür auch bereit sein, mehr zu bezahlen."
Die Drosselung bestimmter Tarife ist demnach noch nicht vom Tisch. Die Telekom begründet diese Tarifdifferenzierung mit dem steigendem Datenaufkommen. Das weltweite Datenvolumen hat sich in den vergangenen fünf Jahren vervierfacht und soll sich bis 2017 noch einmal verdreifachen. Das Volumen liegt dann bei 1,4 Zettabyte - diese Zahl hat 21 Nullen. "Wir müssen unsere Netze deshalb ausbauen und tun das auch: Allein in den nächsten Jahren investieren wir sechs Milliarden Euro in den Infrastrukturausbau. Als Unternehmen brauchen wir eine Chance, diese Investitionen zurückverdienen zu können. Auch das gehört zur Fairness."
Es bleibt also abzuwarten, wie sich die Preise der Telekom und der anderen Anbieter in den nächsten Jahren entwickeln.