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07.11.2015, 17:09
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.11.2015, 17:10 von
Kocgiri.)
@Denner genau alle sind verdächtig ;-)
So allen einen schönen Samstag noch...
Danke nochmals an alle
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Bei solchen Gegenständen mache ich immer einen Kaufvertrag, das aber nur zu meiner Sicherheit. Und wer damit nicht einverstanden ist, hat (meistens) was zu verschweigen.
Aber dir geht es ja um die Garantie- bzw. Gewährleistungsabwicklung. Bezüglich Gewährleistung wird dir aber ein Kaufvertrag ohne Rechnung rmutlich nicht viel bringen.
Durch die Übergabe der Rechnung bekommst du den Anspruch auf Geltendmachung der Gewährleistung konkludent abgetreten.
Nein, aber bei Motorrola stand das devinitiv drin. Apple ist da eh sehr kulant, die gewähren ja auch ein 14tägiges Rückgaberecht auf im Store gekaufte Artikel obwohl sie das nur bei Onlinekäufen machen müssten.
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Dann würde doch Apple immer vor dem einschicken den perso und die Rechnung sehen wollen. Bei einem garantiefall gibts du ja nur über deinen Account, wo das gerät angemeldet ist, den Auftrag auf.
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Die 14 Tage beim Ladenkauf gewähren ja viele freiwillig, MediaMarkt zum Beispiel, alleine schon um dem Onlinehandel etwas entgegen setzen zu können.
Mir ging es aber jetzt um die Gewährleistung, bin immer noch davon überzeugt das sie nicht übertragbar ist.
Gewährleistungsansprüche bestehen nur zwischen Verkäufer und (Erst) Käufer.
Der Erstkäufer kann die Gewährleistungsansprüche aber bei einem Verkauf der Sache an eine weitere Person ABTRETEN. Es ist nicht abschließend geklärte, ob diese Abtretung schon mit der Übergabe der Originalrechnung erfolgt, oder ob eine Abtretungserklärung fixiert werden muss.
Bei Garantieansprüchen sieht es anders aus, da Garantie eine FREIWILLIGE Leistung des Herstellers ist, kann er die Bedingungen relativ frei festlegen.
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10.11.2015, 02:11
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.11.2015, 02:15 von
Outlaw.)
Doch, der Zweitkäufer muss sich an den Erstkäufer wenden, denn nur mit dem hat er ja einen Kaufvertrag. Schließt der private Erstkäufer die Gewährleistung nicht ausdrücklich aus, so haftet er gem. der gesetzlichen Regelung volle 2 Jahre ab Übergabe. Der Händler hat nur den Vertrag mit dem Erstkäufer und sonst mit niemand anderem.
Nachtrag:
Abtretung vergessen, was ja auch möglich scheint.
Aber weder hab ich je jemanden gesehen, der eine Abtretung schriftlich festgehalten hat, noch dass die je von nem Händler verlangt wurde.
Ablehnen tun eh nur Händler, die nicht zu ihrere Ware stehen.