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Gebrauchtes IPhone ohne Rechnung kaufen?
#21

Außer man schließt einen Apple Care Protection Plan bzw. Apple Care + ab  Biggrin
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#22

@Kocgiri Du darfst gerne machen, was Du willst, auch einen Kopfstand. Ich habe keine Panik, ich kaufe nur nichts von Leuten, die sich so verdächtig seltsam verhalten.
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#23

@Kocgiri Ruf doch das nächste mal gleich bei Apple an, denn scheinbar glaubst Du denn leuten hier ja nicht. CptSpaulding hat dir doch die Antwort schon gegeben...
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#24

@Denner genau alle sind verdächtig ;-)
So allen einen schönen Samstag noch...
Danke nochmals an alle
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#25

nimm einen Quittungsblock mit, und lass Dir einfach die Zahlung quittieren...
im Verwendungszweck Model und IMEI oder Seriennummer vermerken...
Aus die Maus Biggrin
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#26

Bei solchen Gegenständen mache ich immer einen Kaufvertrag, das aber nur zu meiner Sicherheit. Und wer damit nicht einverstanden ist, hat (meistens) was zu verschweigen.
Aber dir geht es ja um die Garantie- bzw. Gewährleistungsabwicklung. Bezüglich Gewährleistung wird dir aber ein Kaufvertrag ohne Rechnung rmutlich nicht viel bringen.
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#27

Nur mal so zur Info:

Der gesetzliche Gewährleistungsanspruch entsteht zwischen Verkäufer und Käufer im Rahmen des Kaufvertrages.
Das bedeutet, wenn ICH etwas bei Vodafone kaufen würde, hätte ICH dort Anspruch auf Gewährleistung.

Theoretisch kann es Vodafone am allerwertesten vorbei gehen, wenn irgend jemand Anders als der Vertragspartner mit der Rechnung und dem Gerät vorbei kommt - er hätte keinen Rechtsanspruch auf Gewährleistung Zwinkern
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#28

Durch die Übergabe der Rechnung bekommst du den Anspruch auf Geltendmachung der Gewährleistung konkludent abgetreten.
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#29

@Ratio
Sehe ich anders, meiner Meinung nach gehen Gewährleistungsansprüche grundsätzlich nicht über.
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#30

@Sonni Jein, was die Gewährleistung angeht hat Ratio recht, bei der Garantie sieht es anderst aus, da steht zum teil schon in den AGBs drinn das die Garantie nur für den Erstkäufer gültig ist.
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#31

@Daniel
Auch bei der Apple Garantie? Wusste ich gar nicht, würde hier auch Panik auslösen denke ich.
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#32

Nein, aber bei Motorrola stand das devinitiv drin. Apple ist da eh sehr kulant, die gewähren ja auch ein 14tägiges Rückgaberecht auf im Store gekaufte Artikel obwohl sie das nur bei Onlinekäufen machen müssten.
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#33

Dann würde doch Apple immer vor dem einschicken den perso und die Rechnung sehen wollen. Bei einem garantiefall gibts du ja nur über deinen Account, wo das gerät angemeldet ist, den Auftrag auf.
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#34

Die 14 Tage beim Ladenkauf gewähren ja viele freiwillig, MediaMarkt zum Beispiel, alleine schon um dem Onlinehandel etwas entgegen setzen zu können.

Mir ging es aber jetzt um die Gewährleistung, bin immer noch davon überzeugt das sie nicht übertragbar ist.
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#35

http://www.n-tv.de/ratgeber/Gibt-es-eine...95921.html
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#36

Gewährleistungsansprüche bestehen nur zwischen Verkäufer und (Erst) Käufer.
Der Erstkäufer kann die Gewährleistungsansprüche aber bei einem Verkauf der Sache an eine weitere Person ABTRETEN. Es ist nicht abschließend geklärte, ob diese Abtretung schon mit der Übergabe der Originalrechnung erfolgt, oder ob eine Abtretungserklärung fixiert werden muss.

Bei Garantieansprüchen sieht es anders aus, da Garantie eine FREIWILLIGE Leistung des Herstellers ist, kann er die Bedingungen relativ frei festlegen.
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#37

@Daniel
Der Link gibt mir Recht:

Bei der gesetzlichen Gewährleistung ist die Sache im Grunde ganz einfach: Der gewerbliche Händler schließt mit dem privaten Käufer einen Vertrag und nur an den muss er sich halten. Veräußert der Erstbesitzer die Ware später weiter, gibt es einen neuen Vertrag zwischen ihm und dem Käufer. Will der neue Eigentümer reklamieren, ist der private Verkäufer der richtige Ansprechpartner, nicht der Händler.
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#38

Lautet die Rechnung auf den Namen des Verkäufers, kommt ein anderer Weg in Frage: Der Erstkäufer kann seine Gewährleistungsrechte abtreten. Eine Notiz im Kaufvertrag genügt. Dann kann sich der neue Käufer im Schadensfall an den Händler wenden. Das Problem: Nicht alle Händler machen das mit. Manchmal findet man in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) den Hinweis, dass eine Abtretung ausgeschlossen ist. Das Oberlandesgericht Hamm hat zwar 2010 im Fall eines Internethändlers entschieden, dass ein pauschales Abtretungsverbot ungültig ist (Az. 4 U 134/10). Ein höchstrichterliches Urteil gibt es dazu aber nicht und deshalb wird die Klausel auch weiterhin verwendet.

Also nicht eindeutig Biggrin
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#39

Ok, scheint also nicht eindeutig geklärt zu sein  Biggrin
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#40

Doch, der Zweitkäufer muss sich an den Erstkäufer wenden, denn nur mit dem hat er ja einen Kaufvertrag. Schließt der private Erstkäufer die Gewährleistung nicht ausdrücklich aus, so haftet er gem. der gesetzlichen Regelung volle 2 Jahre ab Übergabe. Der Händler hat nur den Vertrag mit dem Erstkäufer und sonst mit niemand anderem.

Nachtrag:
Abtretung vergessen, was ja auch möglich scheint.

Aber weder hab ich je jemanden gesehen, der eine Abtretung schriftlich festgehalten hat, noch dass die je von nem Händler verlangt wurde.

Ablehnen tun eh nur Händler, die nicht zu ihrere Ware stehen.
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