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iPhone einschicken, Fragen. (Haarriss und Staubeinschlüsse)

Soooo...Mein iPhone wurde heute abgehohltSmiley Wie hoch ist eigentlich die Warscheinligkeit, das das dritte auch Haarrisse bekommt? Passiert das eigentlich meistens nur bei weißen iPhones, oder sind schwarze iPhones genauso getroffen?
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heute habe ich das schwarze iphone meines vaters von apple wiederbekommen und es hat wieder Harrisse !
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Wie lange ist die aktuelle Wartezeit, bei erfolgreicher Zusage des Tausch von 16 GB 3G in 3GS?
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(05.08.2009, 12:08)MC QUEEN schrieb:  heute habe ich das schwarze iphone meines vaters von apple wiederbekommen und es hat wieder Harrisse !

Wow...Haben die an dem Gerät überhaupt was getan? Hast du ein neues bekommen?
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ja ist ein anderes da die Harrisse woanders sind !


[Bild: n15654m218_t.gif]

und das sind nicht alle ! die anderen hab ich nicht scharf fotografieren können Unsure
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Laut BGB § 440 dürfen wir (also käufer) von Apple nach dem ZWEITEN versuch der Nachbesserung ein komplett neues Gerät anfordern(Rüktritt oder Schadenersatz). Also beim dritten Einschicken des iPhones könnt ihr die Mitarbeider bei Apple ruhig drauf hinweisenSmiley) Dann ist die Chance ein 3GS zu bekommen größerSmiley
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jo die sagen aber mindested 3 mal einschicken
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Sag denen, das die sich mal den §440 im BGB durchlesen sollen, und sag denen, das du mit jemanden höheren(z.B Abteilungsleiter) verbunden werden willst. Und wenn die sich verbinden(wie es gestern bei dem iPhone meines Kumpels war) erzehl den, das du schon 2 mal das iPhone eingeschickt hast und du jetzt ein neues Gerät haben wills, da es ja so vorgeschrieben ist.

P.S: Nach dem Gespräch mit dem Abteilungsleiter gestern, hat mein Kumpel eine Zustimmung für ein 3GS bekommenSmiley))
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(05.08.2009, 13:04)DiNErO schrieb:  P.S: Nach dem Gespräch mit dem Abteilungsleiter gestern, hat mein Kumpel eine Zustimmung für ein 3GS bekommenSmiley))

Glückwunsch: Smiley
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@ MC QUEEN:

Was machst du jetzt mit dem iPhone deines Vaters? Schikst du es wieder ein?
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nö erst mal nicht wie mal gucken ob die Risse noch größer werden ! Smiley
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Moin,

hab mal ne Frage
Und zwar ist gestern was Mega Dummes passiert, Ein Kollege von mir hat mir ausversehen mein 3 Wochen altes IPhone 3GS aus der Hand geschlagenPinch
Danach landete es sanft auf den Pflastersteinen.
Fazit: chromramen an der unteren Rechten ecke ist verkratzt und am backcover ist ein rund 4mm großes stückchen weggesplittert. :sad:

Da ich mein iPhone eig. diese woche einschicken wollte da ich sehr extreme Probl. mit dem Empfang hab und zb. noch der Sim Tray 1mm oben rauskuckt und nen großen spalt hat wollt ich fragen wie das jetzt mit der Garantie aussieht?
Da Apple die Geräte ja tauscht wird mir bestimmt das Backcover in rechnung gestellt oder?
Außerdem könnts ja passieren das sie die Mängel auf den Sturz zurückführen.....
Weiß jemand um rat?
Soll ich mich lieber an T-Mob oder Apple wenden?
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mach ma nen bild davon bitte
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(05.08.2009, 22:10)F4R-738 schrieb:  Moin,

hab mal ne Frage
Und zwar ist gestern was Mega Dummes passiert, Ein Kollege von mir hat mir ausversehen mein 3 Wochen altes IPhone 3GS aus der Hand geschlagenPinch
Danach landete es sanft auf den Pflastersteinen.
Fazit: chromramen an der unteren Rechten ecke ist verkratzt und am backcover ist ein rund 4mm großes stückchen weggesplittert. :sad:

Da ich mein iPhone eig. diese woche einschicken wollte da ich sehr extreme Probl. mit dem Empfang hab und zb. noch der Sim Tray 1mm oben rauskuckt und nen großen spalt hat wollt ich fragen wie das jetzt mit der Garantie aussieht?
Da Apple die Geräte ja tauscht wird mir bestimmt das Backcover in rechnung gestellt oder?
Außerdem könnts ja passieren das sie die Mängel auf den Sturz zurückführen.....
Weiß jemand um rat?
Soll ich mich lieber an T-Mob oder Apple wenden?

Hmm das ist nicht gut. Ich denke, das Apple dann sgt, das die Probleme vom Sturz kommen.

Aber dein Kollege hat ja sicher ne Haftpflichtversicherung und diese sollte in dem Fall den Schaden bzw. den Austausch bezahlen.
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Ich werd morgen mal en Bild on Stellen, bin im mom. unterwegs.

@ Style50

genau das mit der Haftpflicht ist das Problem, er hatte heute in meinem beisein bei der Versicherung angerufen und dort wurde ihm gesagt das die Vers. zum 04.05 gekündigt wurde.Warum wussten die und er auch nicht.....
Da behandelt man sein erstes IPhone 3 Wochen wie en rohes ei und dann sowasdoh
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Hmm das ist schlecht. Aber theoretisch muss er dir das Gerät ersetzen. Denn es war ja seine Schuld.
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(05.08.2009, 12:52)DiNErO schrieb:  Laut BGB § 440 dürfen wir (also käufer) von Apple nach dem ZWEITEN versuch der Nachbesserung ein komplett neues Gerät anfordern(Rüktritt oder Schadenersatz). Also beim dritten Einschicken des iPhones könnt ihr die Mitarbeider bei Apple ruhig drauf hinweisenSmiley) Dann ist die Chance ein 3GS zu bekommen größerSmiley

Nein, dürfen wir nicht !! Und ich erkläre es jetzt nicht nochmal ....

Das möge diesmal bitte ein anderer tun.

Die Chance ist lediglich, dass Du Dich damit bei Apple unbeliebt machst und die Chance zum Neutausch damit noch weiter verringerst.
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(06.08.2009, 08:25)Outlaw schrieb:  
(05.08.2009, 12:52)DiNErO schrieb:  Laut BGB § 440 dürfen wir (also käufer) von Apple nach dem ZWEITEN versuch der Nachbesserung ein komplett neues Gerät anfordern(Rüktritt oder Schadenersatz). Also beim dritten Einschicken des iPhones könnt ihr die Mitarbeider bei Apple ruhig drauf hinweisenSmiley) Dann ist die Chance ein 3GS zu bekommen größerSmiley

Nein, dürfen wir nicht !! Und ich erkläre es jetzt nicht nochmal ....

Das möge diesmal bitte ein anderer tun.

Die Chance ist lediglich, dass Du Dich damit bei Apple unbeliebt machst und die Chance zum Neutausch damit noch weiter verringerst.

Warum erklären? Das steht doch in seinem zitierten Paragraph BGB § 440!
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Kurze Frage:

Habe ein weißes 16GB Modell welches - welch' Wunder - auch Haarrisse an Ober- und Unterseite aufzuweisen hat. Jetzt ist es mir heute hingefallen und hat 2 tiefere Kratzer/Katschen die aber eigentlich nicht stören bzw. das Gerät nicht beeinflussen ( Glas nicht gebrochen o.ä. ).

Werde ich somit beim Austausch Probleme bekommen?!
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(06.08.2009, 08:58)startac schrieb:  Warum erklären? Das steht doch in seinem zitierten Paragraph BGB § 440!

meinst du diesen Satz hier: "...wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt." ?
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