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Bild von mir wurde auf eBay verwendet
#61

Danke thomaso66
Bei deinem 2. Beispiel stimme ich dir vollends zu.
Es wird jetzt sicher wieder zu "aber" rufen kommen.
Das iPhone, welches mit dem "geklauten" Bild angeboten wurde war Neu.
Es entsprach daher dem Foto wie wenn es von diesem gemacht worden wäre.

Dennoch zeigt dein 1. Beispiel das es nicht rechtens ist jemanden Foto zu nehmen und "damit" Geschäfte zu machen.

danke
gunky
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#62

@gunky
Woher weißt du, dass das iPhone neu war? Schließlich gibt es nur ein falsches Bild und wenn nicht mal das Bild echt ist, dann kann man den Rest auch bezweifeln. Natürlich ist das jetzt eine wage Behauptung ohne feste Beweise, aber es soll nur mal verdeutlichen, was ein falsches Bild so alles anrichten kann.
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#63

Ufff... Wenn ich das hier so les wird mir übel!
Fakt 1: Das copyright liegt immer beim Fotografen, egal ob Profi oder Knipser.
Fakt 2: Wird ein Bild ohne Zustimmung des Fotografen verwendet ist dies Diebstahl und somit Strafbar.
Fakt 3: Stellt man auf eBay ein Angebot mit Bild ein, erklärt man auch, daß man das Recht am Bild hat. Der Bilderklauer hat dies nicht und macht sich dadurch ebenfalls strafbar.

Ob es nun Sinn macht diesen Jemand zu verklagen ist natürlich relativ.
Ich persönlich würds rein aus Prinzip und beruflichen Gründen tun.

grüßle
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#64

Na ja, immer liegen die Rechte nicht beim Fotografen.
Wenn jemand z.B. auf einer meiner Seiten ein Bild einstellt, tritt er die Nutzungsrechte an mich ab - das praktizieren fast alle Bilduploadseiten so. Vermutlich, aber ich habe es nun nicht extra geprüft, wird es bei eBay nicht anders aussehen (deshalb muss man beim Einstellen auch gegenüber eBay erklären, dass man allein die Rechte am Bild hat).

Aber mich würde mal interessieren, was die Staatsanwaltschaft auf die Anzeige antwortet (auch wenn ich schon fast den Wortlaut vor Augen habe), danach würde mich interessieren, was ein Richter dazu sagt (und hier ist es reines Glücksspiel), wenn es zu einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung kommt.
Die Frage ist nämlich auch, wen er verklagen muss. Tritt man die Bildrechte an eBay ab (sollte man vorher prüfen), kann er zwar sowieso nicht mehr klagen, aber mal angenommen, dass doch, müsste er eBay verklagen, die müssten dann den anderen User anschwärzen. Und wenn er den User verklagen kann, ist noch die Frage, ob ein Gericht sich überhaupt damit befasst, kann auch abgewiesen werden - dann freut sich eigentlich nur der Anwalt, da er sein Geld so oder so vom "Kläger" bekommt.
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#65

Einerseits kann ich gut verstehen das du angefressen bist, schließlich hätte er ganz einfach Fragen können und ich denke du hättest bestimmt ja gesagt.

Ich kann nicht sagen was ich machen würde aber wahrscheinlich gleich wie du handeln. Mich würde ärgern das er so frech geantwortet hat und nicht das er mein Bild hat.

Ich würde mir wohl etwas bei ihm bestellen was nicht viel Kostet und ihm dann eine schlechte Bewertung geben, das natürlich dazu schreiben das er dein Copyright missachtet hat und das Urheberrecht gebrochen hat, aber zu einem Anwalt würde ich nicht gehen, die Zeit wäre mir zu schade und ist ja mal ehrlich nur eine Kleinigkeit!
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#66

@oaz1

ne ne... solche Touren fahre ich nicht :o) Ausserdem bietet er zur Zeit auch nix an :o)
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#67

1. eine urheberrechtsverletzung ist nicht per se strafbar ! hier handelt es sich primär um zivilrechtliche ansprüche die der urheber geltend machen kann zB schadensersatz, entfallener gewinn, ...

2. jeder seriöse anwalt würde dir raten sowohl ebay als auch den nutzer abzumahnen und eine unterlassungserklärung einzufordern. darüber hinaus würde er dir sagen, dass es 1) fraglich ist ob überhaupt ein schaden vorliegt und 2) dieser kaum zu beziffern ist !

unabhängig davon würde ich mir die ebay-AGB genau durchlesen bevor ich die anwaltskeule auspacke...

so, und auch wenn es dir ums prinzip geht und du im "recht" bist, führst du dich absolut kindisch auf. du bist weder ein händler noch kommerzieller fotograf, wo bitteschön ist dir ein schaden entstanden? (b)ist ja schlimmer als die urlaubs-ulla Biggrin
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#68

Also ich versteh das nicht. Da herrschen ja bald schon Zustände wie in Italien. Da wird der Dieb in Schutz genommen und der bestohlene soll doch bitte seine Klappe halten und nicht rumzicken...

Da erdreistet sich einer, ein Foto zu klauen (wohl weil er selbst unfähig ist ein solches selbst zu schiessen?) und es zu verwenden (und gleichzeitig als sein eigenes anzugeben), obwohl er bereits darauf hingewiesen wurde, dass er es doch bitte sein lassen solle...

Sorry, aber das ist doch genau der Typ, der ne gecrackte App runterlädt und hier im Forum nachfragt, wie man sie zum laufen bringt. Wieso helft ihr dem dann nicht auch noch? (War jetzt rhetorisch gemeint!!!)

Hier geht's um's Prinzip leute, der Wert spielt überhaupt keine Rolle.
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#69

es geht doch nicht darum das wir den dieb in schutz nehmen. mann kann sich aber auch wegen jeden mist aufregen.

er hat doch keinerlei nachteile wegen dem "geklauten" bild.

muss man wegen jeden furz gleich zum anwalt rennen?

ich will auch nicht das mich apple verklagt wenn ich ein bild von ihnen bei ebay nutze. deshalb tue ich das auch nicht.

man kann ja auch einfach mal freundlich drüber hinwegsehen.
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