(10.09.2009, 09:28)flitzomat schrieb: @djgeestyle
Wenn du noch gar kein Gerät hast ist dein Vertrag noch nicht zustande gekommen,
dann kannst du sowieso zurücktreten.
Also das ist meines Erachtens so nicht ganz richtig. Vertrag und Erhalt des Geräts haben eigentlich erst einmal nichts miteinander zu tun. Mit Bestellung bei der Hotline kommt der Vertrag zustande, die mündliche Zusage reicht hierfür!
Allerdings hat der Kunde ein zweiwöchiges Widerrufsrecht ab Erhalt des Geräts, das heißt, wenn Du das iPhone bekommst, kannst Du noch bis zu 14 Tage lang den Vertragsschluss widerrufen und alles rückabwickeln (und das unabhängig von der Lieferzeit, also sowohl nach 3 Tagen als auch nach 10 Wochen).
Dieses Widerrufsrecht kannst Du natürlich auch schon vor Erhalt des Geräts ausüben! Aber erst ab Erhalt des Geräts läuft die 14-Tage-Frist.
Oben genanntes gilt aber nur, wenn man den Vertrag telefonisch oder im Internet abgeschlossen hat!
Davon unabhängig kannst Du natürlich auch wegen der zu hohen Lieferzeit vom Vertrag zurücktreten bevor Du das Gerät hast. Dann müsstest Du rein förmlich aber wohl eine Frist setzen, T-Mobile also anmailen oder anfaxen und zB auffordern, bis zu einem bestimmten Termin in 10 Tagen (oder so) zu liefern. Wenn die das dann nicht tun, kannst Du vom Vertrag eben zurücktreten, bekommst gezahltes Geld zurück - aber eben kein iPhone.
Übrigens glaube ich nicht das letzteres notwendig ist. Hatte bislang das Gefühl, dass T-Mobile jederzeit "aus Kulanz" einen Neuvertrag wegen der hohen Wartezeit stornieren würde.
Hinweis: Was ich gerade geschrieben habe stellt nur meine persönliche - juristische - Meinung dar, und beruht auf Kenntnissen zum allgemeinem Vertragsrecht. Besonderheiten und Rechtsprechung zu Handyverträgen sind mir nicht bekannt. Folglich handelt es sich hier natürlich auch nicht um einen Rechtsrat, also im Zweifel bitte den eigenen Rechtsanwalt fragen!