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19.10.2010, 18:40
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.10.2010, 18:41 von
LarsD.)
Einige Juristen sehen das Göttinger Verfahren skeptisch. Thomas Hoeren, Richter und Professor für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht in Münster erklärt: "Man stochert im Nebel, unausgegoren und verworren." Wichtig sei der Hinweis: Eventuelle Straftatbestände. "Die wissen selbst noch nicht, was sie da prüfen", erklärt der Experte. Hoeren jedenfalls sieht keine rechtliche Grundlage dafür, Privatkunden strafrechtlich wegen des Entsperrens ihrer Mobiltelefone zu verfolgen: "Die Rechtslage für Privatpersonen ist klar: Wer sein Mobiltelefon entsperrt, kann dafür nicht bestraft werden."
Naja...
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Unsere Polizei und Staatsanwaltschaft macht sich mal wieder sowas von lächerlich!!!!!
Das sind doch reine Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für die übernezhalten und faulen Beamten!
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19.10.2010, 19:29
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.10.2010, 19:29 von
skultulla.)
Wer im Zusammenhang mit Polizeibeamten von faulen und überezahlten Beamten spricht, der kennt vermutlich weder die Tätigkeit eines Polizeibeamten noch die Bezahlung.
Vermutlich hat er einfach zu lange am Stammtisch gesessen.
PS. Ich bin weder Polizist noch verbeamtet.