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Apple und Kulanz
#21

Garantie kann ein Hersteller geben, das ist freiwillig !

Gewährleistung ist Gesetz !

Einfach mal googlen.
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#22

(18.10.2012, 19:20)hookhr schrieb:  Apple muß es nicht tauschen!

Stimmt, aber sie tun es! Smiley
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#23

Das hat aber nichts mit Garantie oder Gewährleistung zu tun. Das nennt man dann Kulanz.
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#24

Garantie ist eine Kann-Sache des Herstellers, Gewährleistung ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Den Umfang einer Garantie kann jeder Hersteller selbst bestimmen.

Innerhalb des 1. halben Jahres muß der Verkäufer beweisen, dass der Defekt nicht bereits bei Auslieferung bestanden hat. Im 2. halben Jahr greift die Beweislastumkehr, d.h. der Käufer muß nun beweisen, dass der Defekt bei Auslieferung "bereits angelegt" war. Außerdem kann die Gewährleistung auf 1 Jahr beschränkt werden.
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#25

*überflüssiges Komplettzitat entfernt*

Wie kann die Gewährleistung beschränkt werden ???
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#26

Nur bei Gebrauchtwaren.
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#27

Korrekt Daumen hoch
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#28

(18.10.2012, 18:24)AndyKnarre schrieb:  Ich erlebe gerade bei Apple was anderes. Die wollen zwar mein neues tauschen aber nicht eins zu eins. Das heißt Ich müsste darauf verzichten ein par Tage und hätte kein Telefon. Obwohl bei anderen eins zu eins getauscht wird.

Ich habe zwei mal getauscht ohne ACPP. Neues iPhone wird geliefert und TNT ruft mich an zwecks Abholung. Ich habe einfach den Termin für die TNT Abholung so weit nach hinter verschoben weil bis dahin das georderte Gerät schon eintreffen musste.

Somit war ich nie ohne iPhone und musste keine 29€ oder ACPP abschließen.

Einfach eine Sache der Planung Zwinkern
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#29

Ich habe einfach das iPhone meiner Frau genommen bzw. sie hat es mir gerne überlassen.
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#30

Ich habe für den Fall der Fälle immer noch ein 3GS in der Schublade. Aaaaaber dieses hat einen Riss im Backcover und die Lautstärke Tasten sind abgefallen. Das Gerät ist m.M.n. 3 Jahre alt, gibt's eine Chance das noch zu tauschen/ günstig reparieren zu lassen?
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#31

Und außerdem muss Apple nach Ablauf der freiwilligen Garantie, also nach einem Jahr, nur reagieren, also auf Gewährleistung, wenn es bei Apple gekauft wurde. Gewährleistung wird immer gegenüber dem Verkäufer geltend gemacht.
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#32

@a.Beck85

160€ bei Apple direkt tauschen und mit etwas glück noch ein 4er mitnehmen! Zwinkern
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#33

Wenigstens wissen hier ein paar noch den Unterschied zwischen Garantie und gesetzlicher Gewährleistung :shake: Die ersten 20 Posts waren ja peinlich...
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#34

Zudem wird hier teilweise Apple auf eine Art angegriffen, die m.M.n. nicht verdient haben, denn wo wird denn noch bei der Größe so ein Support geliefert ??

Aber auch bei den Bestimmungen der Apple Garantie sind viele verschiedener Meinung und ignorieren gerne die Tatsachen, dass es auch bei Apple verschiedene Situationen beim Tausch geben kann, wie z.B. 1:1 Tausch, Upgradetausch, Refurbtausch, Komplettausch.

Ich habe es schon erlebt, dass sich Leute beschwert haben, weil sie einen ACPP hatten und Apple den Kunden einen Upgrade freiwillig angeboten hatte, diese Kunden dann aber hätten 3 Tage auf ihr iPhone warten müssen.

Bei mir hätten sie sich Wochen Zeit lassen können, als ich meinen 4 auf 4S Upgrade bekommen habe, denn für die Übergangszeit hatte ich ein Ersatzhändy udn sogar noch ein kurzfristig leihbares iPhone.

Das Apple bei Kulanz auch Kulanz vom Kunden erwartet, ist ok, denn bei Komplettausch in ein nagelneues Gerät oder gar höherwertiges Gerät gilt bei Apple kein ACPP mehr, da der sich auf das alte gerät und ein Refurb bezieht. Das neue Gerät wird wie eine Neubestellung behandelt, sowohl in Garantie, in Gewährleistung, als auch in der ACPP Behandlung. D.H. dieser muss beim Neugerät neu abgeschlossen werden und der alte wird bei Restlaufzeit anteilig ausbezahlt.

Man kann es wie eine Art Wandlung mit Neukauf betrachten.

Aber auch hier meckern viele weider nur rum und beschweren sich über Rechte, die sie dann eigentlich gar nicht haben. Denn nirgendwo im BGB steht, dass bei einer Gewährleistung der Käufer vorab ein Neugerät erhält und in der Garantie kann Apple alles gewähren oder ausschließen, wie sie lustig sind und es gegen keine geltenden Gesetze verstößt.
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#35

ACPP ist eine Frechheit, die einem hilft ohne Diskussionen im 2,Jahr bei Bedarf ein Tauschgerät zu bekommen. Imho wird dies auch exzessiv ausgenutzt.
Kein anderer Hersteller kann diesen Support leisten, da Apple erstens eine begrenzte Produktpalette hat und viel größere Margen.
Das geht zum Beispiel nicht bei einem 29€ Nokia-Gerät.
Ich will das alles auch nicht bewerten, sondern nur mal zu Bedenken geben.
Lustig finde ich immer, wie manche die Frechheiten und Eigenarten verteidigen ala "Apple muss nichts" etc.
Seid Ihr die Rechtsabteilung von Apple?

Ich finde den Support auch klasse; bin mir aber bewusst, dass das irgendeiner bezahlen muss! Der Kunde über den Preis! So einfach ist das.
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#36

Der ACPP hat mich vor mancher kostenpflichtigen Reparatur bewahrt, die mich ohne ACPP fast das 3fache gekostet hätte.

Blöd, wenn Du nach 1,5 Jahren einen Totalausfall hast und dann 160 Euro hinblättern sollst. Das ist mir lieber als diese Versicherungen, wo ich dann darum kämpfen darf, dass ich mit Eigenanteil wenigstens einen Teil bezahlt komme. Über die Nutzungszeit habe ich dann auch einen ACPP finanziert, der mir schneller hilft als ne Versicherung.

Ok, ne Versicherung deckt auch noch andere Sachen ab aber mir wäre es auch lieber, Apple würde von vorneherein 2 Jahre Garantie geben aber welcher Hersteller tut das überhaupt noch.

Und was die dürfen und was nicht, kann ich m.M.n. schon beurteilen, da muss ich nicht Apples Rechtsabteilung sein, sondern einfach mal das BGB studieren und mich generell mit der Materie auseinandersetzen. Ich habe selbst lange Zeit einen Onlinehandel betrieben und öfter mal einen Fachanwalt gefragt, um in Zweifelsfälen sicher zu gehen.

Was hier für abstruse Vorstellungen teilweise herrschen machen bei genauerer Betrachtung deutlich, dass viele Firmen ungerechtfertigt abgewertet werden, weil einfach Missverständnisse herrschen.

Und denk doch mal nach: Wenn Apple hier gesetzlich aus der Reihe tanzen würde, wäre das zum einen ein gefundenes Fressen für die Presse und zum anderen eine Katastrophe für Apple selbst, da sie von den deutschen ABmahnheien garantiert extrem belästigt werden würden. Erinnern wir uns an das OEM Verkaufsverbot von MS, das nicht lange stand gehalten hat und imho ist Deutschland eines der wenigen, wenn nicht gar das einzige Land, wo ein Riese nicht gegen die Deutschen Gesetze ankam.

Und wem Apples Gebaren nicht passt, kann ja ausweichen. Ich fand bisher nie einen Punkt, der ausserhalb der Gesetzeslage lief oder jenen Vorgang, der nicht irgendwo genau beschrieben wurde.

Ich bin kein Appleanhänger und mag dort auch vieles nicht aber was den Service angeht, werden dort auch Fehler gemacht aber ich habe nie erlebt, dass das nicht zu klären war oder Apple auf sein "Unrecht" (aus Nutzersicht) bestanden hätte.

Mich stört nur die kurze Garantie von 1 Jahr aber das ist rechtens so und wer halt meint, er habe ein Recht auf ein Neugerät nach z.B. 1,5 Jahren, liegt halt falsch. Da darf er sich beim Gesetzgeber bedanken und das nicht Apple anlasten.

Den ACPP habe ich bisher immer abgeschlossen udn nie bereut. Nur bei meinem 4S habe ich noch keinen, da ich eigentlich das 4S verkaufen und ein 5er holen wollte aber nun behalte ich das 4S und werde bald den ACPP nachholen.

Und ich nutze den nicht aus, denn sowas geht - wie Du richtig beschrieben hast - auf den Preis und damit auf die Kosten aller.

Zum Thema Frechheiten und Eigenarten: Nenn doch mal bitte welche, die Du bei Apple findest.

Den ACPP kann ich nicht als Frechheit bezeichnen, da ich nicht gezwungen werde, diesen abzuschließen. Es gibt ja alternative Absicherungsformen (die ich oft als Frechheit bezeichnen würde).

Und ich verteidige Apple nur dort, wo ich der Meinung bin, das hier ein Irrtum vorliegt und falsche Erwartungen den Raum verdunkeln .... ZwinkernBiggrin
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