@1235813Meist ist es nicht möglich, Daten an allen für eine bestimmte Fragestellung bedeutenden Versuchspersonen (= Grundgesamtheit) zu erheben, sondern nur an einer Auswahl, einer Stichprobe, aus dieser Grundgesamtheit. Stichprobe und Grundgesamtheit, sowie der Schluss von der ersteren auf die letztere bilden das Zentralthema der gesamten Inferenzstatistik.
Von Stichproben kann aber nur dann sinnvoll auf Grundgesamtheiten geschlossen werden, wenn die Stichproben die Grundgesamtheit in allen Merkmalen möglichst gut widerspiegeln, d.h. wenn sie repräsentativ sind. Allen nachfolgend angeführten Auswahlverfahren liegt das Streben zugrunde, ein hohes Maß an Repräsentativität zu erreichen. Es lassen sich 3 Formen von Auswahlverfahren unterscheiden:
a) Zufallsauswahlverfahren
b) Bewußte Auswahlverfahren
c) Mischformen.
Zufallsstichproben kommen diesem oben genannten Prinzip der Repräsentativität am nächsten. Bewusste Auswahlverfahren hingegen, erfüllen es am wenigsten.
Was ist Repräsentativität?
Da es immer wieder Missverständnisse hinsichtlich des Begriffes der Repräsentativität gibt, einige Grundsätzliche Anmerkungen:
Eine Umfrage liefert dann verlässliche Ergebnisse, wenn a) die Grundgesamt zeitlich, räumlich und sachlich klar definiert ist und b) die teilnehmenden Personen zufällig rekrutiert wurden (Zufallsauswahl).
Repräsentativität ist ein Begriff, der nur im Zusammenhang mit Stichproben Sinn macht. Repräsentativität ist eine Frage der Strukturgleichheit zwischen Stichprobe und Grundgesamtheit.
Manchmal kann man die Grundgesamtheit durch die Erhebungsgrundgesamtheit abdecken, was aber eher selten der Fall ist. Wenn es möglich ist eine Erhebungsgrundgesamtheit bzw. Grundgesamtheit anzugeben, dann kann eine Stichprobe für die Grundgesamtheit repräsentativ sein.
Eine Stichprobe kann man nur dann ziehen, wenn man eine definierte Grundgesamtheit hat.Ohne Grundgesamtheit gibt es keine Stichprobe und ohne Stichprobe keine Repräsentativität.
So kann man z.B. bei einer offenen Onlinebefragung eine Grundgesamtheit bzw. eine Erhebungsgrundgesamtheit niemals angeben. Hat man einige Angaben über die Grundgesamtheit, die man mit Angaben der Befragung vergleichen kann, kann man hin und wieder versuchen, den Bias "abschätzen" - wobei man dann aber nicht mehr über Repräsentativität sprechen kann. Eine repräsentative Stichprobe für die Grundgesamtheit "Allgemeine Bevölkerung" kann aus offensichtlichen Gründen über das Internet schlichtweg niemals gezogen werden.
Es ist daher auch falsch, davon zu reden, ob und in welchem Umfang eine Stichprobe repräsentativ ist, denn entweder ist sie es oder nicht.
Wenn es möglich ist eine Erhebungsgrundgesamtheit bzw. Grundgesamtheit anzugeben, dann kann eine Stichprobe für die Grundgesamtheit repräsentativ sein.
Repräsentativität ist also nur eine Frage des Auswahlverfahren. Eine repräsentative Stichprobe ist die Grundlage für den Repräsentionsschluss, also den Schluss von den Ergebnissen zurück auf die Grundgesamtheit, sie ist aber nicht alleine entscheidend.
http://arbeitsblaetter.stangl-taller.at/...oben.shtml