@Samiro
Unter Punkt 4.1 in den Versicherungsbedingungen steht:
Im Versicherungsfall stellen wir Sie von den notwendigen Kosten der Reparatur der unter
den Versicherungsschutz fallenden Schäden am versicherten Gerät durch ein von uns beauftragtes
Unternehmen frei. Die Reparatur erfolgt nach unserer Wahl entweder am Aufstellungsort
oder nach Versendung des versicherten Gerätes durch Sie am Ort des durch
uns beauftragten Unternehmens.
Daraus schließe ich, dass die Versicherung das Gerät durch einen Dienstleister reparieren lässt.
Conboy hat aber auf meine Aussage, dass solche Versicherungen die Geräte meist bei einem Dienstleister reparieren lassen, folgendes geschrieben:
(08.10.2014, 09:57)Conbey schrieb: @Djkasmic,
nein, das stimmt bei der Versicherung nicht! Ich weiß das, weil ich sie ja jetzt dann schon beim 4. Geräte abschließen würde und in der Zeit einen Versicherungsfall hatte.
Und jetzt erklärst Du mir, wie denn nun der Ablauf ist! Daher fragte ich nach SEINEN Erfahrungen...