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Rest Urlaub bei Kündigung eines Arbeitsverhältnisses.
#1

Hallo,

Ich habe da mal ne Frage, und zwar habe ich meinen Job gekündigt, und war vom 1.8 bis zum 30.11 angestellt.

Das sind ja in dem Falle 4x2 Urlaubstage die mir zustehen.

Nun ist meine Frage ob mein Chef mir diesen Resturlaub geben muss, da auszahlen mmn. Keinen Sinn macht (Steuerklasse 1 auf Hohes Grundgehalt mit Relativ viel Provision, ein Tropfen auf den heißen Stein.)

Plan von mir ist es natürlich diesen Urlaub zu nehmen, kann er mir dies abschlagen?

Mfg Paul
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#2

http://www.xn--urlaubsanspruchbeikndigung-h0c.de/
http://www.t-online.de/ratgeber/finanzen...h-zu-.html

Aber was ich mich gerade wirklich frage, wieso du nicht erstmal dein Chef fragst, bevor du die Pferde scheu machst.
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#3

Grundsätzlich kann dein Chef den von dir gewollten Urlaub nicht gewähren, da er ja deine Arbeitskraft zu diesem Zeitpunkt (z.B. hohes Arbeitsaufkommen)benötigt. Auch könnte die Argumentation kommen, dass er ja für dich so schnell wie möglich ne Ersatzkraft beschaffen muss, die er ja wahrscheinlich bis Ende deiner Kündigungsfrist noch nicht hat. Rede doch erstmal mit deinem Chef, ob er dir den Urlaub gewährt.
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#4

Viele Mitarbeiter machen doch dann leider Krank wenn es drauf ankommt. Das sollten auch die Chefs wissen. Ich persönlich würde mir meinen Urlaub auch nicht auszahlen lassen. Da freut sich meist nur das Finanzamt.
Red mit deinem Chef und sag du möchtest deinen Urlaub [emoji106]
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#5

Das wären ja 8 Tage Urlaub. Bis zum 30.11. sind es nur noch 7 AT (ausser du arbeitest Samstag u. Sonntag auch). Ob da der Chef mitspielt, wenn du von jetzt auf gleich gehst?
Wann hast du denn gekündigt? Da wäre doch eher der richtige Zeitpunkt gewesen dies abzuklären.

Aber auch alle Regelungen bringen dir nichts, wenn dein Chef nicht mitspielt. Du musst ihn halt fragen.
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#6

Sag das du den Urlaub nimmst, pack deine Sachen und geh nach Hause!
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#7

… ein Selbstbeurlaubungsrecht gibt es nicht!
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#8

Tag zusammen

Rechtsberatung in einem Forum wie diesem ist die Hölle in Tüten.

Geh zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, der für eine Erstberatung bei einem Verbraucher nicht mehr als 190,00 € netto nehmen darf. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann diese Frage schnell und kompetent beantworten.

Nichts gegen Euch, aber wenn Ihr keine ausgebildeten Juristen seid, lasst es. Ich weiss sehr genau, wovon ich rede.

CU
Zed
_______________________________
Alt werden ist nicht für Feiglinge Rolleyes

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#9

(19.11.2014, 12:48)dj zed schrieb:  ... Ich weiss sehr genau, wovon ich rede.

… ich auch Wink Du hast völlig Recht.
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#10

Bevor er die 190€ verbrennt kann er auch einfach erstmal sein Chef fragen?! Mehr wurde hier ja auch nicht geraten. Dafür muss man kein Jurist sein. Biggrin
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#11

wie wäre es denn mit einer Urlaubsbescheinigung und man nimmt den Urlaub zum nächsten Arbeitgeber mit?

"Wir sind Apple. Wir tragen keine Anzüge. Wir besitzen nicht einmal Anzüge."
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#12

@Fraaay Der wird sich auch bedanken ?
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#13

@Fraaay Geht in der Regel problemlos nur im öffentlichen Dienst.
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#14

@Fraaay genau so hab ich es auch gemacht. Resturlaub zum neuen mitgenommen, dadurch kann ich einen Monat früher anfangen
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#15

@Böhse Tina das is ganz normal hab auch 3 Tage von NBG mit ins Saarland genommen!?
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#16

Das habe ich ja auch noch nicht gehört, dass man sowas bei einem Arbeitgeberwechsel machen kann. Ob da aber alle mitspielen bezweifele ich mal stark.
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#17

@Tessa Nö kein Problem, der neue Arbeitgeber fragt, verlangt sogar die Urlaubsbescheinigungen!? Nehme die sogar noch mit ins nächste Jahr wie es aussieht.?
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#18

jeder Arbeitgeber wird das sicher nicht mitmachen. Aber wenn ein neuer Arbeitgeber einen zu einem bestimmten Zeitpunkt haben will, dann kann man sicher immer Absprachen finden.
Mir war das auch neu. Hat mir aber mein neuer Arbeitgeber vorgeschlagen, damit ich früher bei denen anfangen kann
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#19

Die Urlaubsbescheinigung ist eigentlich sehr wichtig, der neue Arbeitgeber könnte auch einfach keinen Urlaubstag geben und vermuten, dass man seinen Urlaub vielleicht schon verbraucht hat.

"Wir sind Apple. Wir tragen keine Anzüge. Wir besitzen nicht einmal Anzüge."
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#20

Der Chef hat zwei Möglichkeiten. Ihm den Urlaub zu gewähren oder den Urlaub nicht zu gewähren und riskieren, dass der Arbeitnehmer blau macht. Wenn der Chef Grips im Kopf hat, dann gibt er ihm den Urlaub. Ansonsten zahlt der Chef doppelt, wenn er Pech hat.

Ein Rechtsanspruch hat der Arbeitnehmer sicherlich nicht, aber das ist in so einem Fall auch unwichtig.
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