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Gebrauchtes IPhone ohne Rechnung kaufen?
#41

An wen wendet sich der Dritt Käufer evtl. viert Köufer?

Fall A:
A kauft es bei Saturn mit Rechnung und verkauft es bei Ebay an B und B verkauft es ohne Papiere bei Kleinanzeigen an C!

An wen meldet sich C Und kann seine Ansprüche geltend machen?

Fall B:
A kauft es bei Saturn mit Rechnung und verkauft es bei Ebay an B ohne Papiere!
B verkauft es weiter an C mit einem manuell erstellen Kaufvertrag zwischen B und C!
Nun verkauft es C wiederum ohne Papiere und ohne Kaufvertrag an D bei EbayKleinanzeigen!

An wen wendet sich D bzw. kann seine Ansprüche geltend machen?
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#42

Da fehlen noch Infos. Wenn der jeweilige Weiterverkäufer die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hat haftet der Weiterverkäufer.

Ansonsten könnte vom erstkäufer die Gewährleistung immer weiter abgetreten werden.
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#43

@Kocgiri Hast Du den Artikel gelesen in dem Link? Ist ganz einfach, wenn du was gebrauchtes kaufst kannst du dich nicht 100% absichern damit dir Gewährleistung und Garantie übertragen wird. Also was bleibt übrig: Du kaufst ein gebrauchtes gerät und erfreust dich das du es günstiger als neu bekommst, aber evtl bei einer Schadensabwickung probleme bekommst(wenn auch unwarscheinlich), oder du kaufst eben neu und hast gewiss alle vorzüge von Garantie und Gewährleistung!
Und noch was, wenn du was gebraucht kaufst weißt du sowieso nie was du bekommst. Was wenn der vorbesitzer was an dem Gerät gemacht hat oder etwas passiert ist wo die Garantie sowieso erloschen ist, du aber nicht siehst aber der Hersteller in einem Garantiefall dann schon!
Also um auf den punkt zu kommen, sicher sein kannst du dir nur bei einem Neukauf!
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#44

@Outlaw deswegen gibt es ja haufenweise die rechtlich falschen disclaimer bei eBay u co.

Recht haben, bedeutet ja nicht recht einfordern, so denke ich wird ein Saturn dir auch als 4. Käufer gewährleisten, sofern du den Kauf bei Saturn nachweisen kannst, deswegen kaufe ich nichts ohne Original Beleg oder Kopie davon. Gibt genug ehrliche Verkäufer.
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#45

Generell wendet sich der letzte Eigentümer an seinen Vertragspartner, also an den vorherigen Besitzer. Hat dieser die Gewährleistung ausgeschlossen und es handelt sich nicht um einen verschwiegenen Mangel, kann man es beim Hersteller über eine mögliche Garantie probieren. Ohne Rechnung wird es generell schwierig, einen Gewährleistungsanspruch durchzusetzen. Mit Rechnung klappt es oft.

Meine Erfahrung.

Nachtrag:

@Denner
Mache ich genauso und gerade dieser Eigentumsnachweis kann manchmal extrem hilfreich sein.
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