Hallo,
folgendes gilt:
1.) Unterschrift im Telekom Shop: Kein 14 Tage Rückgaberecht
2.) Internet und oder Hotline: 14 Tage Rückgaberecht auch ohne Begründung
Grundsätzlich gilt für 1 und 2 auch § 313 BGB aus dem Schuldrecht, damit hab ich früher immer den Vertragsrücktritt in den Klausuren beim Kauf (§433 ff.) begründet.
Paragraph § 313 findet hier meiner Auffassung nach Anwendung, denn dort heißt es interpretationsfrei:
Zitat:(2) Einer Veränderung der Umstände steht es gleich, wenn wesentliche Vorstellungen, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, sich als falsch herausstellen.
(3) Ist eine Anpassung des Vertrags nicht möglich oder einem Teil nicht zumutbar, so kann der benachteiligte Teil vom Vertrag zurücktreten. An die Stelle des Rücktrittsrechts tritt für Dauerschuldverhältnisse das Recht zur Kündigung.
Die Zweckbestimmung des Gerätes ist zweifelsfrei das Telefonieren, damit wäre die Vorstellung und der im Verkehr übliche Gebrauch beschrieben, ist dieses nicht möglich muss der Vertragspartner TELEKOM nicht APPLE nachbessern.
Apple hat mit der Telekom einen sog. "Vertrag zur Geschäftsbesorgung", dass ist quasi ähnlich wie ein Reisebüro einen solchen Vertrag mit dem Veranstalter hat. Die Ansprüche richten sich meiner Auffassung nach gegen die Telekom.
Man findet im Telekom Shop oft auch gebrauchte 3G / 3GS Geräte aus Retouren, d.h. ich gehe davon aus, dass die Telekom diese auf eigenes Risiko bezahlt und dann wieder im Shop veräußert, eben solche Geräte, wo die Kunden vom Widerruf gebrauch gemacht haben.
Unabhängig davon hat jeder Kunde ein Widerrufsrecht, sofern er nicht in den Telekom Shop bestellt oder gekauft hat.
Eine weitere Anspruchsgrundlage gegen die Telekom würde ich aus dem..
Zitat:§ 314
Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund
... ableiten.
In jedem Fall würde ich der Telekom eine Frist zur sog. Nacherfüllung anbieten, ob sie dieses einhalten kann / will / möchte ist völlig egal, dient aber der Formwahrung.